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Verbeamtung Ja oder Nein?
EiTee:
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 21:45 ---@EiTee
Habe ich schwarz auf weiß vom Dienstherr vorliegen.
Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht. In der Behörde wird in der Regel jedoch befördert, wenn es gesetzlich möglich ist. Da gibt es kein großes Drama um die Beförderung.
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Du bist noch nicht verbeamtet, also kann die Probezeit nicht laufen und rückwirkend schon mal gar nicht. Deine Probezeit kann, bedingt durch Kriterien, wie die Anrechnung von Zeiten, verkürzt werden. Auch möchte ich noch mitgeben, wenn die Behörde solch eine Aussage tätigt, selbst wenn es schriftlich ist, diese keine rechtliche Bindung entfaltet. Wenn du nicht befördert wirst, dann wirst du nicht befördert. Die Beförderungsmoral scheint laut deiner Aussage super zu sein, ich habe schon etliche Fälle erlebt, die exakt vom Gleichen überzeugt waren und anschließend ziemlich enttäuscht wurden, weil es nicht so kam wie erhofft oder versprochen.
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 21:45 ---A9/2 auf A10/4 ist genau richtig.
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1. Stufe 2 ist die erste Stufe in deinem BL korrekt?
2. Nein es ist so dargestellt nicht richtig. Wenn müsste es heißen 9/2 > 9/3 > 10/4
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 21:45 ---Die Probezeit läuft rückwirkend seit 06.2020 und so erreiche ich nach 2 Jahren A9/3 (06.2020) und nach weiteren 2 Jahren A10/4 in 06.2024.
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Es sind für mich Zeiten im öD seit 12/17 ersichtlich.
Für die Laufbahnbefähigung werden 18 Monate abgezogen. Bedeutet, Die Stufenberechnung würde in 6/19 beginnen. Laut Deiner Aussage, beginnt diese aber erst in 6/20. Wurde ein Jahr nicht berücksichtigt?
Da ich nach wie vor nicht weiß von welchem Bundesland wir reden, beginne ich bei Stufe 2 (scheint ja die erste Stufe bei A9 zu sein) und nehme deine 2 Jahres Sprünge an, so wäre die optimalste Abfolge.
A 9/2 in 6/19
A 9/3 in 6/21
A 9/4 oder 10/4 in 6/23
Ich habe schon Berechnungen von Behörden gesehen, die weitaus schlechter ausfielen, ich würde dennoch hinterfragen, wieso 1 Jahr fehlt.
XTinaG:
--- Zitat von: clarion am 09.12.2021 21:42 ---Bei Beamten sind Beförderungen stufengleich bei Angestellten nicht.
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Da der Threadersteller in E9c eingruppiert ist, kann sein Arbeitsverhältnis nicht unter den TV-L (oder den TV-H) fallen. Im TVÖD erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.
mpai:
Ja. Ich wüsste nicht, warum ein Angestelltenverhältnis auf Dauer attraktiver sein sollte.
Organisator:
--- Zitat von: domski am 09.12.2021 21:49 ---Die Aufstiegschancen sind gut. Es ist ein riesiger Laden, mit vielen verschiedenen Bereichen. Der VL II wurde mir auch bereits finanziert. Am Lehrgang konnte ich freiwillig teilnehmen, da ich Quereinsteiger im Verwaltungsbereich bin.
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Kurze Zwischenfrage - hast Du einen Hochschulabschluss? Ich lese nämlich gerade VL II...
Ansonsten würde ich mich neben dem Geld auch noch über die Dienst- und Treuepflichten informieren. Ist mehr, als man denkt.
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