@EiTee
Habe ich schwarz auf weiß vom Dienstherr vorliegen.
Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht. In der Behörde wird in der Regel jedoch befördert, wenn es gesetzlich möglich ist. Da gibt es kein großes Drama um die Beförderung.
Du bist noch nicht verbeamtet, also kann die Probezeit nicht laufen und rückwirkend schon mal gar nicht. Deine Probezeit kann, bedingt durch Kriterien, wie die Anrechnung von Zeiten, verkürzt werden. Auch möchte ich noch mitgeben, wenn die Behörde solch eine Aussage tätigt, selbst wenn es schriftlich ist, diese keine rechtliche Bindung entfaltet. Wenn du nicht befördert wirst, dann wirst du nicht befördert. Die Beförderungsmoral scheint laut deiner Aussage super zu sein, ich habe schon etliche Fälle erlebt, die exakt vom Gleichen überzeugt waren und anschließend ziemlich enttäuscht wurden, weil es nicht so kam wie erhofft oder versprochen.
A9/2 auf A10/4 ist genau richtig.
1. Stufe 2 ist die erste Stufe in deinem BL korrekt?
2. Nein es ist so dargestellt nicht richtig. Wenn müsste es heißen 9/2 > 9/3 > 10/4
Die Probezeit läuft rückwirkend seit 06.2020 und so erreiche ich nach 2 Jahren A9/3 (06.2020) und nach weiteren 2 Jahren A10/4 in 06.2024.
Es sind für mich Zeiten im öD seit 12/17 ersichtlich.
Für die Laufbahnbefähigung werden 18 Monate abgezogen. Bedeutet, Die Stufenberechnung würde in 6/19 beginnen. Laut Deiner Aussage, beginnt diese aber erst in 6/20. Wurde ein Jahr nicht berücksichtigt?
Da ich nach wie vor nicht weiß von welchem Bundesland wir reden, beginne ich bei Stufe 2 (scheint ja die erste Stufe bei A9 zu sein) und nehme deine 2 Jahres Sprünge an, so wäre die optimalste Abfolge.
A 9/2 in 6/19
A 9/3 in 6/21
A 9/4 oder 10/4 in 6/23
Ich habe schon Berechnungen von Behörden gesehen, die weitaus schlechter ausfielen, ich würde dennoch hinterfragen, wieso 1 Jahr fehlt.