Autor Thema: Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren  (Read 3018 times)

ManfredManni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo ihr Lieben,

ich mache mir ganz große Sorgen da ich hier meinen Vertrag liegen habe in dem auch gefragt wird ob denn ein Ermittlungsverfahren gegen mich vorliegt. Leider muss ich das mit "ja" beantworten. Ich war so blöd und bin betrunken Fahrrad gefahren... Es ist das unangenehmste was jemals in meinem Leben passiert ist und ich schäme mich sehr... Ich habe noch kein Schriftliches Ergebnis oÄ. Auch habe ich gleich um Blutabnahme gebeten und habe nicht gepustet. Ich war heute bei der Polizei und die haben auch noch kein Ergebnis. Nur das ein "Ermittlungsverfahren" gegen mich läuft. Mir ist bewusst das ich das bei meinem Vertrag angeben muss.

Wie sind eure Tipps damit umzugehen?

Sollte ich die Personaler anrufen und es direkt ansprechen oder nur schriftlich festhalten und warten?

Ist meine Zusage damit hinfällig und ich werde jetzt sowieso nicht mehr genommen?

Ich habe wirklich ordentlich Bauchschmerzen und es geht mir nicht gut damit.

Ich freue mich über eure Antworten bzw. Erfahrungen.

Allgemeinverfügung

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #1 am: 10.12.2021 08:25 »
Guten Morgen,

wie betrunken waren Sie denn und haben Sie dabei einen Unfall gebaut?

Wenn kein Eintrag in das Führungszeugnis zu befürchten ist würde bei so einem Sachverhalt einfach die Füße stillhalten.

veeam

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 201
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #2 am: 10.12.2021 09:07 »
Bei der Auslegung ist ja auch etwas Gestaltungsspielraum vorhanden.

Der Personalstelle zu erklären, man sei ordentlich feiern gewesen und habe sich danach aufs Rad geschmissen weil das Auto plötzlich zwei Lenkräder verbaut hatte und die Fahrertür doppelt so viele Griffe, kommt sicher nicht gut.

Zu sagen man war bei schönem Wetter mit den Rad bei Freunden oder der Familie und hat dort spontan beim Grillen zwei, drei Bier getrunken und wurde Abends wegen eines defekten Rücklichts angehalten und nicht wegen einer auffälligen Fahrweise und dabei wurde ein Alkoholwert leider etwas über dem zulässigen Maß festgestellt, klingt dabei für viele Menschen nachvollziehbarer.

Je nachdem was zu erwarten ist, könnte das eine Situation gewesen sein, in die sich durchaus viele reinversetzen können. Selbst bei Betriebsfeiern staunt man nicht schlecht wie stramm sich manche noch eigenständig auf den Heimweg machen.

Letztendlich reden wir nicht von Raub, Erpressung oder Unterschlagung. Das soll die Sache nicht schön reden. So oder so, doof. Selbst laufend wäre es ein Problem gewesen. Das kann man aber sicher einigermaßen plausibel erklären, sodass nicht zu erwarten ist das der künftige Arbeitgeber sein Angebot zurückzieht.


was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #3 am: 10.12.2021 09:27 »
..wenn es keine Tätigkeit wird, bei der ein FS erforderlich ist und es auch nicht die Behörde ist, die den FS hinterher ggfls. einzieht, würde ich auch erst einmal die Füsse stillhalten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kat

  • Gast
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #4 am: 10.12.2021 12:57 »
Auch beim Betrunkenen Fahrradfahren kann einem der Führerschein entzogen werden.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #5 am: 10.12.2021 16:06 »
Auch betrunkene Spaziergängern kann der Führerschein entzogen werden.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #6 am: 10.12.2021 16:56 »
Teils ist sogar die Fahrerlaubnis weg.  ;)

ManfredManni

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Ermittlungsverfahren während Einstellungsverfahren
« Antwort #7 am: 10.12.2021 22:02 »
Hallo und danke für die Antworten. Ich muss gestehen, dass ich schon das ein oder andere Bier zu viel hatte. Ich schäme mich dafür und muss zu meiner Schande gestehen, dass ich als Dorfkind nicht mal großartig darüber nachgedacht habe als ich mich auf mein Fahrrad geschwungen habe. Licht war selbstverständlich an... Seit dem Vorfall habe ich nicht einen Schluck Alkohol mehr getrunken und es war die einzige schlechte Erfahrung, die ich jemals mit der Polizei hatte.

Ich habe es der Personalleitung heute Morgen telefonisch mitgeteilt. Diese haben sich für meine Ehrlichkeit bedankt und mir mitgeteilt, dass sollte nichts in meinem „erweiterten Führungszeugnis“ sein (was es nicht tut) ich mir keine Sorgen machen muss. Ein FS ist in meinem Job nicht notwendig. Ich hoffe jetzt erstmal, dass alles gut geht und halte euch gerne auf dem Laufenden.

Weitergehend bedanke ich mich für die teils sehr aufbauenden Worte. Wie bereits gesagt, ich schäme mich so sehr für mein Handeln und hoffe, dass es jedem anderen erspart bleibt.