Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
wird jedes in dem Amt gearbeitetes Jahr berücksichtigt bei Bezahlung?
Sozialarbeiter:
Tarifverträge geben lediglich die Mindeststandards für Tarifgebundene Arbeitgeber wieder.
Nach oben hin gibt es theoretisch kein Limit.
gerzeb:
Sobald die Endstufe erreicht ist kann man als Zulage den monatlichen Durchschnittslohn aus Nordmazedonien verlangen. Ohne wenn und aber! Die Mieten in Stuttgart sind schließlich teuer, wobei sich auch Geld sparen lässt, da sich die Frauen ja eigenes Essen kaufen :o
WasDennNun:
--- Zitat von: MH am 10.12.2021 17:20 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2021 16:25 ---Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
--- End quote ---
Sarkasmus? Oder Tatsache, wenn ja:
Interessant, bezieht sich diese Aussage nur auf TV-L und TV-H oder kann man das auch auf den TVöD anwenden?
--- End quote ---
§16.5 gibt im TVöD so nicht.
und nein kein Sarkasmus, zumindest bei uns im IT Bereich gelebter Realismus.
WasDennNun:
--- Zitat von: 1G plus am 10.12.2021 17:38 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2021 16:25 ---Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
--- End quote ---
soll der Beschäftigte dafür einen Antrag stellen, oder könnte Chef alles ohne diesen herrichten?
--- End quote ---
Weder noch, dass kann nur der AG.
Wenn der Chef vertreter des AGs ist, und deinen. AV unterschrieben hat, dann kann er das natürlich.
Aber wenn der AN nicht mault, gibt es auch kein grund mehr zu zahlen.
und wenn er mault, dann meistens auch nicht, weil man froh wäre den alten Sack los zu werden.
XTinaG:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.12.2021 08:09 ---
--- Zitat von: MH am 10.12.2021 17:20 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2021 16:25 ---Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
--- End quote ---
Sarkasmus? Oder Tatsache, wenn ja:
Interessant, bezieht sich diese Aussage nur auf TV-L und TV-H oder kann man das auch auf den TVöD anwenden?
--- End quote ---
§16.5 gibt im TVöD so nicht.
und nein kein Sarkasmus, zumindest bei uns im IT Bereich gelebter Realismus.
--- End quote ---
Richtig, im TVÖD gibt es den § 16 Abs. 5 nicht mit dem Regelungsgehalt des § 16 Abs. 5 TV-L. Aber es gibt beim Bund den inhaltsgleichen § 16 Abs. 6 TVÖD und bei den Kommunen den § 16 Abs. 4.1 TVÖD-K.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version