Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
wird jedes in dem Amt gearbeitetes Jahr berücksichtigt bei Bezahlung?
WasDennNun:
--- Zitat von: 1G plus am 10.12.2021 16:27 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2021 16:25 ---Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
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Nur so. Automatisch gibt's keine Zulagen?
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Warum sollte es?
und Anspruch hat man auch keinen darauf.
WasDennNun:
--- Zitat von: 1G plus am 10.12.2021 16:25 ---
--- Zitat von: Organisator am 10.12.2021 16:22 ---Wonach sollte sich das Mehr ergeben?
Oder ist in Stuttgart die Miete zu hoch?
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Wenn ein erfahrener Kollege schon seit 20 Jahren im Amt arbeitet, wird es bei Bezahlung nicht berücksichtigt?
Keine Ahnung.. "Zulage für Erfahrene"?
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Warum sollte?
Meist wäre ja ein Abschlag angebracht: Abschlag wegen Vergreisung oder Wegen Unbeweglichkeit
XTinaG:
"Erfahrener Kollege" ist doch nur ein Euphemismus für alt und nur im Weg.
MH:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2021 16:25 ---Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
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Sarkasmus? Oder Tatsache, wenn ja:
Interessant, bezieht sich diese Aussage nur auf TV-L und TV-H oder kann man das auch auf den TVöD anwenden?
1G plus:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2021 16:25 ---Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
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soll der Beschäftigte dafür einen Antrag stellen, oder könnte Chef alles ohne diesen herrichten?
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