wird jedes in dem Amt gearbeitetes Jahr berücksichtigt bei Bezahlung?

Begonnen von 1G plus, 10.12.2021 16:18

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1G plus

Hallo Leute,

z.B. man hat EG10/Stufe6 schon längst erreicht und arbeitet weiter.

Bekommt er dann nur das (unten, grün) oder mehr?


Organisator

Wonach sollte sich das Mehr ergeben?
Oder ist in Stuttgart die Miete zu hoch?

WasDennNun

Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.

1G plus

Zitat von: Organisator in 10.12.2021 16:22
Wonach sollte sich das Mehr ergeben?
Oder ist in Stuttgart die Miete zu hoch?

Wenn ein erfahrener Kollege schon seit 20 Jahren im Amt arbeitet, wird es bei Bezahlung nicht berücksichtigt?

Keine Ahnung.. "Zulage für Erfahrene"?

1G plus

Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.

Nur so. Automatisch gibt's keine Zulagen?

WasDennNun

Zitat von: 1G plus in 10.12.2021 16:27
Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.

Nur so. Automatisch gibt's keine Zulagen?
Warum sollte es?

und Anspruch hat man auch keinen darauf.

WasDennNun

Zitat von: 1G plus in 10.12.2021 16:25
Zitat von: Organisator in 10.12.2021 16:22
Wonach sollte sich das Mehr ergeben?
Oder ist in Stuttgart die Miete zu hoch?

Wenn ein erfahrener Kollege schon seit 20 Jahren im Amt arbeitet, wird es bei Bezahlung nicht berücksichtigt?

Keine Ahnung.. "Zulage für Erfahrene"?
Warum sollte?
Meist wäre ja ein Abschlag angebracht: Abschlag wegen Vergreisung oder Wegen Unbeweglichkeit

XTinaG

"Erfahrener Kollege" ist doch nur ein Euphemismus für alt und nur im Weg.

MH

Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.

Sarkasmus? Oder Tatsache, wenn ja:
Interessant, bezieht sich diese Aussage nur auf TV-L und TV-H oder kann man das auch auf den TVöD anwenden?

1G plus

Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
soll der Beschäftigte dafür einen Antrag stellen, oder könnte Chef alles ohne diesen herrichten?

Sozialarbeiter

Tarifverträge geben lediglich die Mindeststandards für Tarifgebundene Arbeitgeber wieder.
Nach oben hin gibt es theoretisch kein Limit.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

gerzeb

Sobald die Endstufe erreicht ist kann man als Zulage den monatlichen Durchschnittslohn aus Nordmazedonien verlangen. Ohne wenn und aber! Die Mieten in Stuttgart sind schließlich teuer, wobei sich auch Geld sparen lässt, da sich die Frauen ja eigenes Essen kaufen  :o

WasDennNun

Zitat von: MH in 10.12.2021 17:20
Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.

Sarkasmus? Oder Tatsache, wenn ja:
Interessant, bezieht sich diese Aussage nur auf TV-L und TV-H oder kann man das auch auf den TVöD anwenden?
§16.5 gibt im TVöD so nicht.
und nein kein Sarkasmus, zumindest bei uns im IT Bereich gelebter Realismus.

WasDennNun

Zitat von: 1G plus in 10.12.2021 17:38
Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.
soll der Beschäftigte dafür einen Antrag stellen, oder könnte Chef alles ohne diesen herrichten?
Weder noch, dass kann nur der AG.

Wenn der Chef vertreter des AGs ist, und deinen. AV unterschrieben hat, dann kann er das natürlich.
Aber wenn der AN nicht mault, gibt es auch kein grund mehr zu zahlen.
und wenn er mault, dann meistens auch nicht, weil man froh wäre den alten Sack los zu werden.

XTinaG

Zitat von: WasDennNun in 11.12.2021 08:09
Zitat von: MH in 10.12.2021 17:20
Zitat von: WasDennNun in 10.12.2021 16:25
Er kann zu seinem AG gehen und einen Zulage in Höhe von 20% der Stufe 2 einfordern.

Sarkasmus? Oder Tatsache, wenn ja:
Interessant, bezieht sich diese Aussage nur auf TV-L und TV-H oder kann man das auch auf den TVöD anwenden?
§16.5 gibt im TVöD so nicht.
und nein kein Sarkasmus, zumindest bei uns im IT Bereich gelebter Realismus.

Richtig, im TVÖD gibt es den § 16 Abs. 5 nicht mit dem Regelungsgehalt des § 16 Abs. 5 TV-L. Aber es gibt beim Bund den inhaltsgleichen § 16 Abs. 6 TVÖD und bei den Kommunen den § 16 Abs. 4.1 TVÖD-K.