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SuE Eingruppierung in TVöD

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Phil19:
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und finde die Infoseite sehr gut! Meine Frau ist Erzieherin und es wird jetzt eine gGmbH aus der Kita gemacht. Die neuen Verträge sollen Tarifgebunden sein. Allerdings verstehe ich nicht wo der Sozial und Erziehungsdienst zugeordnet wird? Dem TVöD-B oder TVöD-V? Oder beiden? Ich habe verstanden, dass der SuE nur eine Anlage mit Entgeltgruppen ist. Jedoch wird auf der offiziellen Seite dieses Forums die Höhergruppierung für SuE mit anderen Zeiten eingeordnet als es im Tarifvertrag zu finden ist. Gibt es eine Quelle im Tarifvertrag für diesen Umstand?

Speziell meine ich den Umstand, dass die Höherstufung in Stufe 3 laut Tarifvertrag 2 Jahre in Stufe 2 dauert. Hier auf dieser Seite wird die Höherstufung nach 3 Jahren in Stufe 2 ausgegeben. Gibt es dafür eine Erklärung?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Lars73:
Die entsprechenden Regelungen finden sich in beiden genannten durchgeschriebenen Fassungen (TVöD-V und TVöD-B). Man findet die abweichenden Regelungen im Tarifvertrag. Siehe § 16 (3.1) TVöD-V.

Phil19:
Vielen Dank für die Antwort. Genau habe ich nachgeschaut! Im TVöD-V ist der §16 Absatz 3 und Absatz 3.1 identisch von den Zeiten her. Es erklärt sich mir leider nicht. Es ist vermerkt: Redaktionelle Änderung durch § 1 Abs. 2 Satz 6 der Anlage zu § 56 BT-V.

Anlage BT-V §56 besagt:

http://www.tvöd-k.de/B56_VKA_Anl.htm

Also liege ich wahrscheinlich in meiner Annahme richtig, dass es erst so gewesen ist und durch Anlage BT-V §56 es dann geändert wurde. Wobei der §16 Absatz 3 ja auch nicht durch Absatz 3.1 ausgeschlossen wird, sondern in §17 Absatz 2 Spielraum für Leistungbemessung gegeben wird.

Also für mich leider nach wie vor nicht ersichtlich. Die kürzeren Zeiten scheinen zu gelten.

Dann hätte ich noch eine Frage zu den Eingruppierungen in den Entgeltgruppen 8b und 9. Worin liegt da der Unterschied? Da das Entgeld gleich bleibt, gehe ich von aus, dass dort vielleicht die Jahre zur Höherstufung variieren?


Lars73:
Welche Fassung des Tarifvertrags schaust du dir an? Die Fassung auf der Seite VKA hat in 3.1 andere Zeiten:
"(3.1) Die Beschäftigten nach § 15 Abs. 2 Satz 2 erreichen abweichend von Absatz 3
die jeweils nächste Stufe – von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung
gemäß § 17 Abs. 2 – nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit
innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5"

Natürlich gilt für die in 3.1 genannten Beschäftigten diese Regelung und nicht Absatz 3.

Phil19:
Achso mein Fehler, irgendwie habe ich die geschriebenen Zahlen überlesen... ::)

Die genannten Beschäftigten sind aus dieser Anlage zu entnehmen: Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1, unter §15 Absatz 2?

Ich frage mich manchmal warum so kompliziert ...

Nun ist dem Arbeitgeber ein Fehler unterlaufen. Im Vertrag stehen genannte Zeiten aus §16 Absatz 3 und nicht Absatz 3.1. Der Vertrag ist vorunterzeichnet von der Chefin. Könnte meine Frau darauf bestehen? Könnte man dies als übertariflich deklarieren? Hat der Arbeitgeber trotzdem das recht es so zu gestalten?

Und warum ist eigentlich TVöD-V und nicht B dafür zuständig, weil B kümmert sich um den Betreuungsdienst, oder werden unsere Kinder mittlerweile verwaltet? Könnte man sich nicht auf TVöD-B berufen?

Vielen Dank für die Hilfe.

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