Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
SuE Eingruppierung in TVöD
Lars73:
Was steht denn genau im Vertrag?
Der TVöD-B enthält für den SuE-Bereich die gleiche Regelung. Es sind ja keine getrennten Tarifverträge sondern jeweils die entsprechenden Teile des Tarifvertrags.
Phil19:
Genau im Vertrag steht das:
"4.
Der Arbeitnehmer erhält monatlich ein Tabellenentgelt gem. abs. 1. Die Höhe bestimmt sich nach der Entgeltgruppe, in der er eingruppiert ist, und nach derfür ihn geltenden Stufe.
Die Entgeltgruppe 1 bis 15 umfassen sechs Stufen.
Der Arbeitnehmer erreicht die jeweils nächste Stufe nach folgenden Zeiten einer ununerbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei seinem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
-Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
-Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
-Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
-Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
-Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5"
Entweder haben die sich vertan und die falschen Zeilen aus dem TVöD kopiert oder keine Ahnung. Ist dieses Model denn auch möglich für Erzieher? Laut diesem Model müsste meine Frau schon Stufe 4 bekommen. Stufe 3 hat sie auch laut dem Model aus 3.1 sowieso schon 1/1/2 Jahre zu spät bekommen, deswegen sind wir jetzt da so hinterher.
XTinaG:
Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Anwendung des Tarifvertrages?
Phil19:
Im Arbeitsvertrag steht nur, dass die Vergütung sich nach der Tariftabelle richtet in der jeweilgen Fassung. Es wurde gesagt, das der Vertrag Tarifgebunden sein soll, aber es steht nirgnds im Vertrag. Damit wahrscheinlich keine anderen Klauseln aus dem Tarifwerk vorrausgesetzt werden können. Demzufolge wäre die Stufenlaufzeit eine übertarifliche Leistung. Meine Frau ist Betriebsrätin und der hat mittels Interessenausgleich den Vertrag abgesegnet. Da bin ich mal gespannt was dabei jetzt herauskommt.
XTinaG:
Wenn nicht auf den Tarifvertrag verwiesen wird, kann es auch keine übertariflichen Leistungen geben. Der Arbeitsvertrag erhält nach Deiner Schilderung keine Vereinbarung zu Stufenlaufzeiten in den S-Entgeltgruppen. Was der Betriebsrat tut oder nicht tut, berührt den Arbeitsvertrag überhaupt nicht.
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