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SuE Eingruppierung in TVöD

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Lars73:
Da muss de gesamten Vertrag sehen was nun genau vereinbart ist. Aber als Arbeitnehmer wählt man nun die für einen günstigen Interpretationen und fordert die entsprechende Bezahlung.

Phil19:

--- Zitat von: XTinaG am 12.12.2021 15:17 ---Wenn nicht auf den Tarifvertrag verwiesen wird, kann es auch keine übertariflichen Leistungen geben. Der Arbeitsvertrag erhält nach Deiner Schilderung keine Vereinbarung zu Stufenlaufzeiten in den S-Entgeltgruppen. Was der Betriebsrat tut oder nicht tut, berührt den Arbeitsvertrag überhaupt nicht.

--- End quote ---

Ja es steht nirgendswo etwas von S-Entgeltgruppe im Vertrag. Es steht etwas von Tariftabelle der jeweils gültigen Fassung. Wenn die Fassung Anlage C S-Entgeltgruppe heißt, dann ist diese gemeint. Dann muss nicht extra bei den Stufenlaufzeiten die gültige Tabelle genannt werden. Die Stufenlaufzeit steht exakt im Vertrag nach §16 Absatz 3. Deswegen die ganze Verwirrung. Es wurden Teile aus dem Tarifwerk in den Vertrag aufgenommen, aber der Vertrag scheint nicht Tarifgebunden zu sein. Sie hat sich mit Kollegen auch schon unterhalten, und diese haben sich auch schon die höher Stufung ausgerechnet. Die Geschäftsführung wird sich mit jedem Mitarbeiter auseinandersetzen können, weil es in jedem Vertrag steht. Deswegen ist es nur nett von meiner Frau das sie jetzt schon darauf hinweist, wobei sie die letzte ist, die den Vertrag noch unterschreiben muss. Das ganze geht heute zum Anwalt wie mit dem ganzen zu Verfahren sei. Es stimmt aber das es kein Tarifvertrag ist und somit nicht übertariflich ist, aber es geht auch nicht, dass im Vertrag etwas steht und wenn man die Geschäftsführung darauf hinweist, das dann auf gültige Tabellen des Tarifvertrages verwiesen wird. Es muss zumindest zur Kenntnis genommen werden, das da ein Fehler unterlaufen ist und sich geeinigt werden wie damit umgegangen wird. Wiegesagt Vertrag neu Aufsetzen ist nicht mehr, da viele schon unterschrieben haben und der Betriebsrat dem noch zustimmen müsste. Aber nichtsdestotrotz vielen Dank für eure Hilfe. Das ganze würde nicht passieren würde man einfach nach Tarif bezahlen ... stattdessen hat ein extra Anwalt den Vertrag geschrieben und wahrscheinlich den Fehler gemacht.

XTinaG:
Genau. Und jetzt müßte man schauen, was genau überhaupt im Arbeitsvertrag steht. Aus einzelnen Versatzstücken kann man nämlich nicht beurteilen, was vereinbart worden ist.

Phil19:
Also meine Frau möchte nicht, dass der ganze Vertrag hochgeladen wird. Aber es ist so, dass der Vertrag nicht tarifgebunden ist. Das steht auch nochmal in der Unterrichtung zum Betriebsübergang, dass momentan keine Tarifverträge anwendbar sind. Es tut mir leid, ich habe glaube ich noch garnicht erwähnt, dass meine Frau bei der AWO angestellt ist, welcher ja ein privater Träger ist. Ich glaube die Information hat ihnen gefehlt. Wäre es ein städtischer Betreiber, wäre klar, dass die Tarifverträge ihren Geltungsbereich hätten und man sich verträglich nicht davon distanzieren kann. Die AWO versucht sich halt anzulehnen an den Tarif ohne zu sagen, dass er Gültigkeit hätte. Also vielen Dank nochmal für eure Hilfe.

XTinaG:
Ein Vertrag kann nicht tarifgebunden sein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können jeweils über Koalitionen bzw. Arbeitgeber auch selbst tarifgebunden sein. Ist sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer tarifgebunden, liegt beiderseitige Tarifbindung vor und die tariflichen Normen gelten unmittelbar. Hier sollen jedoch tarifliche Normen ohne deren unmittelbare Geltung zur Anwendung kommen. Das passiert genau dann, wenn im Arbeitsvertrag eine dynamische oder statische Verweisung auf den Tarifvertrag insgesamt oder einzelne tarifliche Normen oder eine Gleichstellungsabrede enthalten ist. Ansonsten gelten die tariflichen Normen überhaupt nicht. Gelten die tariflichen Normen nicht, gelten die ansonsten im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen. Was da vereinbart worden ist, müßte ggfs. ausgelegt werden. Sind wesentliche Bestandtteile wie Vergütung oder Arbeitszeit nicht vereinbart, so gilt die übliche Vergütung bzw. die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart.

"Last Edit: 13.12.2021 12:39 von Phil19" Das war 8 Minuten, nachdem ich auf den Beitrag geantwortet habe. Das finde ich erstens ein wenig unanständig, wenn man Beiträge ändert, nachdem darauf geantwortet worden ist, und zweitens ist es auch nachteilig für den Fragenden, da man von der Bearbeitung nichts mitbekommt, wenn man den Thread nicht zufällig erneut aufruft oder danach ein neuer Beitrag geschrieben wird. Ohne Deinen Beitrag von 15:21 Uhr hätte ich Deine Bearbeitung von 12:39 Uhr überhaupt nicht bemerkt.

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