Autor Thema: Wie lange Bewerbungen aufbewahren?  (Read 1550 times)

Digger

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Wie lange Bewerbungen aufbewahren?
« am: 11.12.2021 21:49 »
Hallo,

wie lange bewahrt ihr Bewerbungen auf?

Nur solange, wie man Bewerbungen aufgrund von evtl. Entschädigungsansprüchen aufbewahren sollte oder noch länger?

Bewahrt ihr nur die Anschreiben auf oder auch noch Lebensläufe und sämtliche andere Anlagen?

Digitalisiert ihr schriftliche Bewerbungen?

Vernichtet ihr die Bewerbungen, besonders die digitalen unwiederherstellbar?

Danke.

MfG

RARB

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Antw:Wie lange Bewerbungen aufbewahren?
« Antwort #1 am: 11.12.2021 22:01 »
Warum machst du es nicht so, wie du es für angemessen hältst? Nichts und niemand zwingt dich zu einer Handlungsweise. Oder hast du Angst, dass deine Entscheidung viel., irgendwann, zu einem Nachteil führen könnte?
Und was, wenn du einem Ratschlag folgst, der dazu führt? Jemanden die Schuld geben zu können?

EDV Sachverständiger

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Antw:Wie lange Bewerbungen aufbewahren?
« Antwort #2 am: 12.12.2021 10:03 »
Hallo,

wie lange bewahrt ihr Bewerbungen auf?

Nur solange, wie man Bewerbungen aufgrund von evtl. Entschädigungsansprüchen aufbewahren sollte oder noch länger?

Bewahrt ihr nur die Anschreiben auf oder auch noch Lebensläufe und sämtliche andere Anlagen?

Digitalisiert ihr schriftliche Bewerbungen?

Vernichtet ihr die Bewerbungen, besonders die digitalen unwiederherstellbar?

Danke.

MfG
Nach DSGVO sind personengebundene Daten nur zweckgebunden zu erfassen und zu verarbeiten. Hier ein Auszug zur Gesetzeslage: https://cdh.de/themenfeld/dsgvo-aufbewahrungs-und-loeschfristen-fuer-bewerbungsunterlagen/

"... Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis gelten gemäß § 26 Absatz 8 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als Beschäftigte im Sinne des Datenschutzes. Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen Daten von Beschäftigten nur verarbeitet werden, wenn dies dem Zweck der Entscheidung über ein Beschäftigungsverhältnis dient. Fällt dieser Zweck weg und liegt auch keine entsprechende Einwilligung des Bewerbers oder eine gesetzliche Vorschrift, die die weitere Speicherung erforderlich macht vor, sind die Daten zu löschen.... "

=> Speichert man die Daten länger als zwingend nötig und hat keine Einwilligung vom Bewerber erhalten hat man irgendwann ein Problem.

veeam

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Antw:Wie lange Bewerbungen aufbewahren?
« Antwort #3 am: 14.12.2021 10:26 »
Warum machst du es nicht so, wie du es für angemessen hältst? Nichts und niemand zwingt dich zu einer Handlungsweise. Oder hast du Angst, dass deine Entscheidung viel., irgendwann, zu einem Nachteil führen könnte?
Und was, wenn du einem Ratschlag folgst, der dazu führt? Jemanden die Schuld geben zu können?

Vielleicht weil ein Großteil der Handlungsweise eben nicht im persönlichen Ermessen der Sachbearbeitung liegen und nur weil die Kollegen das "schon immer so gemacht haben", es nicht unbedingt der richtige Weg ist?


an den TE:

Eventuell wäre hier eine Softwarelösung (Bewerbermanagement) mit Einbindung in die digitale Personalakte der geschickteste Weg. Standardlösungen bringen im Regelfall die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben mit sich.

Bei uns wird Papier grundsätzlich verscannt. Solange die digitalen Unterlagen jedoch nicht revisionssicher archiviert wurden, sind die Originale aufzubewahren. Anschließend werden sie natürlich datenschutzkonform geschreddert. Bei Personen bei denen es zu einer Einstellung kommt, werden die Unterlagen in die Personalakte überführt. Bei allen anderen Bewerbern wird nach der Absage alles geschreddert. Die Bewerbungsunterlagen schicken wir auch nicht mehr zurück. Die Kosten sparen wir uns und vermeiden damit auch die Gefahr, dass diese persönlichen Unterlagen doch irgendwo abhanden kommen oder falsch zugestellt werden.