Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Höhergruppierung SuE bei 40% Leitungsanteil
vegas000:
Hallo zusammen,
ich bin die Leitung einer Jugendfreizeiteinrichtung und mit der S11b eingruppiert. Genauso wie meine Kolleginnen, die ebenfalls mit der S11b eingruppiert sind. Wir sind alle Sozialarbeiterinnen und bilden ein dreier Team. Die Stelle der Leitung wurde vor zwei Jahren geschaffen. Sie ist mit 60% Sozialarbeiterin und 40% Leitungsanteil beschrieben. Laut AG und TVÖD (wenn ich ihn richtig verstehe) müssen 50% höherwertige Tätigkeiten ausgeübt werden, um eine Höhergruppierung zu rechtfertigen.
Da ich nun die ganze Verantwortung trage, wünsche ich mir eine entsprechende Wertschätzung. Welche Möglichkeiten gibt es da für mich und/oder den AG?
Lars73:
Grundsätzlich ist ein geteilter Arbeitsvorgang bei Leitungsaufgaben problematisch. Wird die Leitungsaufgabe organisatorisch und zeitlich tatsächlich von den anderen Aufgaben getrennt oder wird die Arbeit als Sozialarbeiterin immer wieder ungeplant von Leitungsaufgaben unterbrochen?
vegas000:
Hallo Lars73,
die Leitungsaufgabe wird nicht getrennt. Ich organisiere meine Arbeit so, dass ich bei geöffneter Einrichtung hauptsächlich für die Besuchenden da sein möchte und im Vormittagsbereich Bürozeiten habe. Es ist aber so, wie du beschrieben hast, dass immer wieder ungeplante Unterbrechungen passieren.
XTinaG:
Dann handelt es sich um einen einzigen großen Arbeitsvorgang.
vegas000:
Ok, aber wie wird der Arbeitsvorgang bewertet? Sozialarbeiterin oder Leitung? Kannst du das bitte erklären?
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