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Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?

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veeam:
Wenn ich als Personalstelle nicht in der Lage bin einheitliche Vorgaben für Ausschreibungstexte zu definieren, braucht man sich im Nachgang nicht beschweren.

Nach meinem Verständnis sind Stellen beschrieben und bewertet bevor sie ausgeschrieben werden. Ansonsten ist von solchen AGs grundsätzlich eh abzuraten. Wer also Verwaltungsstellen nach EG9b und höher ausschreibt und trotzdem herzlich alle mit persönlicher Qualifikation von EG 5 bis EG9a einlädt, ist selber schuld.

Organisator:

--- Zitat von: veeam am 13.12.2021 12:18 ---Wer also Verwaltungsstellen nach EG9b und höher ausschreibt und trotzdem herzlich alle mit persönlicher Qualifikation von EG 5 bis EG9a einlädt, ist selber schuld.

--- End quote ---

Nicht schuld, war ja Ziel der Übung:


--- Zitat von: gerda am 13.12.2021 10:05 ---Sie wollte damit möglichst viele Bewerber und potentielle Arbeitnehmer ansprechen.

--- End quote ---

Und damit Ziel erreicht.

veeam:

--- Zitat von: Organisator am 13.12.2021 12:33 ---
--- Zitat von: veeam am 13.12.2021 12:18 ---Wer also Verwaltungsstellen nach EG9b und höher ausschreibt und trotzdem herzlich alle mit persönlicher Qualifikation von EG 5 bis EG9a einlädt, ist selber schuld.

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Nicht schuld, war ja Ziel der Übung:


--- Zitat von: gerda am 13.12.2021 10:05 ---Sie wollte damit möglichst viele Bewerber und potentielle Arbeitnehmer ansprechen.

--- End quote ---

Und damit Ziel erreicht.

--- End quote ---

Kann man so oder so sehen. Wir haben einen Aufgabenkatalog mit fest definierten Aufgaben und Zeitanteilen, diese wiederum sind auf die vorhandenen Stellen verteilt. Sollte sich aufgrund von Mehrbedarf oder anderen Anforderungen nichts an diesem Katalog verändern, reden wir immer von einer sich ergebenden Stelle aus Bestand X zu Bedarf Y mit Aufgabe(n) Z.

Wenn man also nicht bis zum Schluss wünsch Dir was oder Roulette mit den Aufgaben spielen möchte, sollte der AG schon sehr genau wissen was er für Aufgaben auf dieser ausgeschriebenen Stelle unterbringen möchte. Wenn sich danach eine Bewertung nach EG9b oder 9c ergibt, kann man auch direkt nach einer entsprechenden persönlichen Qualifikation in der Ausschreibung verlangen und siebt dadurch schon einen Großteil (unter anderem auch die offensichtlich ungewollte Bewerberin) der potentiellen Arbeitnehmer aus. Wenn man aber offen lässt, ob man Aufgaben nach EG5, 7, oder 9c vergibt, ja, dann hat man das wirklich erreicht.  :D Eine ordentliche Personalstelle hätte das aber bei begründbaren Bedenken so nicht annehmen und veröffentlichen müssen.

Fäncy:
Was hättet ihr denn in die Stellenausschreibung schreiben wollen, dass sich keine Schwerbehinderten darauf hätten bewerben können? "Der Bewerber muss sich einer medizinische Tauglichkeitsprüfung unterziehen und 100 m in unter 10 Sekunden laufen." Oder wie?

Jetzt mal ehrlich: Wenn die Bewerberin ungeeignet ist wird sich das spätestens im Vorstellungsgespräch herausstellen. Und nach der gelieferten Stellenbeschreibung wüsste ich nicht wieso jemand mit einem Holzbein (um es mal bildlich zu machen) diese Stelle nicht vollumfänglich ausüben können sollte.  :P

XTinaG:
Es geht nicht darum, Schwerbehinderte von vornherein auszuschließen, sondern darum, daß man im öffentlichen Dienst nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehinderte Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen muß. Und zwar auch solche, die überhaupt keine Chance auf den Job haben. Zwischen "nicht offensichtlich ungeeignet" und "ziehen wir ernsthaft in Erwägung" liegen nunmal Welten. Je nach Gewichtung des Vorstellungsgesprächs hat derjenige ohnehin keine Chance, egal wie er sich im Vorstellungsgespräch anstellt. Einladen muß man trotzdem.

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