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Wen zum VG einladen müssen? Wie kann man Schwerbehinderte "umgehen"?

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Organisator:

--- Zitat von: Fäncy am 13.12.2021 13:27 ---Was hättet ihr denn in die Stellenausschreibung schreiben wollen, dass sich keine Schwerbehinderten darauf hätten bewerben können?

--- End quote ---

Bei den genannten Tätigkeiten sicherlich nichts. Allerdings hat Veeam zutreffend beschrieben, wie der Bewerberkreis zweckmäßig eingegrenzt werden kann. Und damit auch der Kreis der Schwerbehinderten.

MH:
Personen mit einem SB haben auch ihre Berechtigung. Aber wenn man gute Leute gehen lassen muss, da ein SB bevorzugt wird, hat es leider einen "Nachgeschmack". Das ist uns vor 2 Jahren passiert.

WasDennNun:
Dann war der SB nicht genauso gut wie die guten Leute die man hat gehen lassen und man hat sich in der Einschätzung getäuscht?
Oder hat man nicht den Mumm gehabt zu dokumentieren, dass der Sb zwar geeignet aber eben nicht der gleichwertige war.

MH:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.12.2021 15:02 ---Dann war der SB nicht genauso gut wie die guten Leute die man hat gehen lassen und man hat sich in der Einschätzung getäuscht?
Oder hat man nicht den Mumm gehabt zu dokumentieren, dass der Sb zwar geeignet aber eben nicht der gleichwertige war.

--- End quote ---
Mhh schwer zu beantworten.
Laut Personaler war er genauso fachlich und auch mit seinem Vorkenntnissen auf gleichem Level + SB. Schafft aber leider nur die Hälfte an Arbeit des alten Kollegen und braucht auch durch uns "Unterstützung" da er körperlich eingeschränkt arbeiten kann. Das kostet uns Zeit. Fachlich und inhaltlich aber auf den gleichen Niveau, wie quasi der Vorgänger. Schwer zu beschreiben..

clarion:
@gerda, wer so ausschreibt, hat es nicht anders verdient. Man kann nur empfehlen, alle nicht offensichtlich Ungeeigneten einzuladen. Was spricht gegen die Dame, deren Fall konkreter beschrieben steht? Dass sie oft gewechselt hat oder länger in der Privatwirtschaft war? Ansonsten ist sie offensichtlich doch ziemlich geeignet und hat in Teilbereichen sogar Berufserfahrung.

@MH, dass zwei Bewerber exakt gleich gut sind, kommt doch eigentlich nie vor, oder? Und ja ich bin durchaus der Ansicht, dass man bei gleicher Eignung der Peron mit dem SBA den Vorzug geben sollte, auch wenn aufgrund der Körperbehinderung manches langsamer von der Hand geht. Für die Behinderung kann die Person nichts. Und die gleiche Eignung können Behinderte oft nur mit einem größeren Aufwand erreichen als Nichtbehinderte und allein das verdient schon Respekt.

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