Autor Thema: TVöD TVL und zurück zum TVöD  (Read 2614 times)

ReNature

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TVöD TVL und zurück zum TVöD
« am: 14.12.2021 11:36 »
Hallo Forum.

Ich war bei der Kommune, habe dort Erfahrungsstufen im TVöD E6 gesammelt.
Dann bin ich gegangen und habe beim Land in TVL angefangen, ein paar Stufen in E10 gesammelt.
Nun ergibt sich die Möglichkeit bei der selben Kommune einen anderen Job in E11 anzunehmen.

Welche Ansprüche kann ich eventuell geltend machen? Können die TVöD Stufen von damals angerechnet werden? Oder die vom TVL? Ich vermute nicht, weil ich auch beim TVL wieder bei 1 angefangen, die tvöd Vorerfahrung wurde nicht akzeptiert. Oder habe ich da schlecht verhandelt? 

Bastel

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #1 am: 14.12.2021 12:19 »
Anspruch hast du keinen. Du kannst nur verhandeln.

veeam

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #2 am: 14.12.2021 12:31 »
Förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung -können- berücksichtigt werden, sofern sie innerhalb der gleichen Entgeltgruppe erworben wurden.

Organisator

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #3 am: 14.12.2021 13:41 »
Förderliche Zeiten bei der Stufenzuordnung -können- berücksichtigt werden, sofern sie innerhalb der gleichen Entgeltgruppe erworben wurden.

Förderliche Zeiten können immer berücksichtigt werden. Egal aus welchem Arbeitsverhältnis.

veeam

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #4 am: 14.12.2021 13:49 »
touché

dumm ausformuliert.

ReNature

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #5 am: 15.12.2021 14:46 »
Danke euch für eure Antworten.
Das Thema "förderliche Zeiten" kannte ich noch nicht.
Würdet ihr sagen, dass die erste tvöd zeit, da ja beim selben amt, chancen hat auf anerkennung?
schwer zu sagen vermutlich  :-X

Organisator

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #6 am: 15.12.2021 14:53 »
Grundsätzlich schon. Kommt aber auf den Arbeitgeber an, der die über die Förderlichkeit entscheidet. Im Zweifel formulierst du Anerkennung als Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung.

Johann

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #7 am: 15.12.2021 15:05 »
Du kannst es auch zur Voraussetzung machen, dass du bspw. nur mit E11/4 zur Kommune gehst. Was die dann draus machen, kann dir egal sein (sofern du dich auf der E10 auch wohlfühlst).

Layer8

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Antw:TVöD TVL und zurück zum TVöD
« Antwort #8 am: 17.12.2021 08:46 »
Auf der Suche nach einer anderen Stelle hatte ich es im jeweiligen VG direkt angesprochen, dass ein Wechsel von Kommune zu Land oder Bund nicht zu meinem finanziellen Nachteil sein kann. Wenn ein Wechsel dann muss auch mehr Geld auf dem Konto landen sonst lohnt es sich nicht, eine Stelle freiwillig aufzugeben. Hat bei allen funktioniert, keiner hat sich dagegen verwehrt.