Hallo, ich bin seit vielen Jahren unbefristet im TVöD VKA ganztags beschäftigt. Seit 2016 arbeite ich verkürzt auf einer anderen Stelle wie vorher, für die ich immer wieder eine Befristung bekomme für 1 bzw.2 Jahre. Jetzt soll ich weitere Aufgaben übernehmen und wieder ganztags arbeiten. Meine Befristung für diese Tätigkeit/Stelle geht bis 30.08.21. Mein AG will folgenden Text von mir "... ich beantrage auf eigenen Wunsch meine AZ von derzeit 76% auf 100% zu erhöhen ab dem 1.1.22 bis 30.08.22". Ich bin dort schon wie gesagt seit 2016 und ärgere mich immer wieder darüber daß ich für diese Stelle nicht entfristet werde, da ich gute Arbeit leiste. Im Hintergrund habe ich ja eine unbefristete Volltagsstelle. Zudem habe ich eine Sb. Diese Formulierung habe ich nur im Zusammenhang mit einer generell befristeteten Stelle (ohne festen Vertrag) gehört, was ja bei mir nicht der Fall ist. Eine Entfristung soll ich erhalten wenn ich die zusätzliche Arbeit einige Monate gut erledige. Mir wird also seit Jahren immer wieder etwas versprochen (Entfristung, Höhergruppierung, Vollzeit). Frage: Ich möchte generell wieder auf volltags gehen, ist daher die Formulierung okay? Das ist auch meine eigentliche Frage. Und ist eine ständige Befristung in meinem Fall überhaupt rechtens oder habe ich irgendwann automatisch einen Anspruch auf diese Stelle, auf der ich seit 2016 sitze? Schaue mich schon nach anderen Stellen um, da ich die Situation inzwischen schon als belastend empfinde. Irgendwann möchte man auch mal ankommen... Viele Grüße