Autor Thema: [BY] Verbeamtung ohne Anwärterzeit möglich?  (Read 1340 times)

HelloAgain

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Guten Morgen zusammen,

hab leider im Internet nichts wirklich dazu gefunden, deswegen dachte ich mir ich frage hier einfach mal nach :)

Bin seit 2 Jahren als Angestellter befristet im TV-L angestellt und werde jetzt zum 01.01.22 in eine unbefristete Stelle übernommen (gleiche Behörde, gleiches Referat). Es ist außerdem geplant, mich irgendwann zu verbeamten.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich für die Verbeamtung dann trotzdem die normale 18(?) monatige Anwärterzeit absolvieren muss, obwohl ich bereits über Berufserfahrung im gleichen Bereich verfüge (sprich ich mache 18 Monate was ganz anderes nur um danach das gleiche zu machen wie jetzt). Ich hab mal gehört, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, quasi nahtlos von Angestellter auf Beamter auf Probe zu wechseln. Eine genaue Aussage konnte mir dazu bisher aber niemand geben...

Ich müsste dann nämlich einen Kredit aufnehmen, um die Anwärterzeit zu überstehen (von den Bezügen kann ich leider gerade so die Miete und mein Essen bezahlen), und darauf hab ich echt wenig Lust. Außerdem kann ich es nicht verstehen, wie die dann meine Abwesenheit überbrücken wollen.

Naja, ich hoffe, jemand kann mir dazu genaueres sagen. Danke jetzt schon mal :)

PS: Hab Maschinenbau studiert und bin in der 3.QE, evtl. hilft das was.

EiTee

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Antw:[BY] Verbeamtung ohne Anwärterzeit möglich?
« Antwort #1 am: 16.12.2021 08:42 »
In der 3 QE kannst Du dich nicht befinden, da du, wie selbst beschrieben hast, kein Beamter bist.

Und ja, wenn deine Zeit als TB angerechnet werden kann, wird von dieser Zeit der Erwerb für die Laufbahnbefähigung abgezogen und Du wirst anschließend verbeamtet. Die Stufe ergibt sich aus der "übrig gebliebenen Zeit" die nach dem Abzug noch vorhanden ist. Genaueres sollte Dir dein Arbeitgeber und evtl. künftiger Dienstherr aber mitteilen können.

Organisator

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Antw:[BY] Verbeamtung ohne Anwärterzeit möglich?
« Antwort #2 am: 16.12.2021 08:47 »
bzw. findest du das in der Bundeslaufbahnverordnung und in der korrespondierenden Landesregelung

Bastel

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Antw:[BY] Verbeamtung ohne Anwärterzeit möglich?
« Antwort #3 am: 16.12.2021 09:36 »
Wie bereits gesagt, liegt es am Dienstherr. Bei meinem ehemaligen AG musste man diese "Ausbildung" machen. War für mich einer der Gründe zu gehen.