Autor Thema: Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt  (Read 1799 times)

Michael77

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Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt
« am: 16.12.2021 15:44 »
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Bei meinem Arbeitgeber sind Stellen ausgeschrieben, die nach 9 c bewertet sind. Mein Arbeitgeber setzt entweder den schon erfolgreichen Besuch des A2 oder alternativ 20 Jahre Berufserfahrung voraus, um eine solche Stelle eventuell antreten zu können.

Leider kann ich keinen A2 vorweisen. Ich bin dort seit 17 Jahren beschäftigt und bin 46 Jahre alt. Also fehlen mir dazu auch noch grundsätzlich 3 Jahre.

Nach § 29 a Abs. 7 VKA bleiben Beschäftigte, die am 31. Dezember 2016 nach § 3 Absatz 1 Buchst. A der Anlage3 zum BAT von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit sind, für die Dauer ihres über den 31. Dezember 2016 hinaus zu demselben Arbeitgeber fortbestehenden Arbeitsverhältnisses von der Ausbildungs-und Prüfungspflicht befreit.
Gemäß § 3 Absatz 1 Buchst. A der Anlage3 zum BAT des § 25 sind von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht Angestellte befreit, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Nun zur Frage: Da ich vor dem 31.12.2016 das 40.ste Lebensjahr schon beendet habe, habe ich die Voraussetzungen nicht auch erfüllt?

Mein Arbeitgeber sieht das leider anders und lässt eine Bewerbung nicht zu.

Oder interpretiere ich das falsch? Danke und VG

XTinaG

  • Gast
Antw:Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt
« Antwort #1 am: 16.12.2021 15:51 »
Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ist eine tarifliche Regelung zur Eingruppierung. Sie regelt weder Voraussetzungen in Stellenausschreibungen noch hat sie den Anspruch, dies zu tun, noch hätten die tariflichen Regelungen zur Eingruppierung irgendeinen Bezug zu Einstellungsvoraussetzungen noch wäre der Arbeitgeber gar daran gebunden, tarifliche Eingruppierungsnormen für seine Ausschreibung zu berücksichtigen. Die durch eine Stellenausschreibung angebahnte Einstellung ist ein völlig anderer Vorgang als die Eingruppierung.

Johann

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Antw:Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt
« Antwort #2 am: 16.12.2021 16:03 »
Offtopic:
Welcher Arbeitgeber, der nicht gerade eine Stelle besetzen will, die bereits besetzt ist, schreibt denn bitte 20 Jahre Berufserfahrung vor? Ich schätze mal allerspätestens ab 10 Jahren BE wird die Lernkurve so flach, dass es kaum mehr einen Unterschied gibt.  ;D

clarion

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Antw:Voraussetzungen der Ausschreibung erfüllt
« Antwort #3 am: 16.12.2021 20:35 »
Hallo Michael, 

wenn der AG wollte, könnte er rein theoretisch für  eine E6 Tätigkeit einen Masterabschluss verlangen. Die Sache mit der Befreiung und der Ausbildungs und Prüfungspflicht ist als Bestandschutz für deine alte Stelle zu verstehen. Du würdest jedoch eine neue Stelle  beim selben Arbeitgeber antreten.

Die 20 Jahre finde ich gelinde gesagt ebenfalls seltsam, dass aber AL2 vorausgesetzt wird, ist ziemlich Usus.