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Höhergruppierung

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ReinersLicht:
Hallo,
ich bin IT-Sicherheitsbeauftragter TV-L E12 für Dienststelle A in B und habe auch einen Vertrag bei A.
Der sagt - Arbeitsort ist B und ich wurde auch nur für diese Dienststelle eingestellt.
Nun muss ich aber auch IT-Sicherheit für Dienststelle C in D (60km weiter) machen. Ohne zusätzliche Vereinbarung. Also quasi - alle Aufgaben (Schulung, Berichtswesen, Betreuung, etc.) doppelt.
Ermöglicht dies eine Höhergruppierung nach E13 - ich habe auch einen Uni-Abschluss.
Kann ich die Betreuung von C ablehnen? Danke für Info.

Lars73:
Was bedeutet einen Vertrag bei A. A ist Vertragspartner oder Bundesland Vertreten durch A?

Mehr an Arbeit berührt nicht die Eingruppierung.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber (einseitig) Aufgaben zuweisen. Allerdings muss man diese natürlich nicht schaffen. Wenn der Arbeitgeber mehr Aufgaben überträgt als man schaffen kann meldet man dies zurück und es muss dann vom Arbeitgeber geklärt werden welche Aufgaben prioritär sind und welche nicht (oder später) erledigt werden. Bzw. ggf. kann er auch kurzfristig Überstunden anweisen.

Wenn man gut qualifiziert ist sollte man mit dem Arbeitgeber über Höhergruppierung und/oder Zulagen sprechen. Mit entsprechender IT-Qualifikation findet sich sicherlich ein Arbeitgeber der mehr als ein Gehalt in Höher E12 zahlen will.

Johann:
Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass B dein Arbeitsort ist, kann davon nur abgewichen werden, wenn du es freiwillig mitmachst (was regelmäßig bei bspw. Homeoffice der Fall ist).
Wenn du keine Lust hast, ständig nach D zu gurken, kannst du deinem Arbeitgeber die "Leck mich"-Karte geben und ihm mitteilen, dass sie sich dafür wen anders suchen können. Alternativ wärst du unter der Prämisse beispielsweise eine Zulage nach E13 zu erhalten damit einverstanden, einen abweichenden als den vertraglich festgelegten Arbeitsort anzuerkennen.

Das sollte aber irgendwo schriftlich fixiert werden, dass es Arbeitsortflexibilisierung gegen Zulage gibt, weil Zulagen regelmäßig ohne Angabe von Gründen jederzeit vom Arbeitgeber wieder zurückgezogen werden können.

Solange du deinen Tätigkeiten auch in B für C in D erledigen kannst, gibt es keinen Grund, nach D zu reisen.
Es kann ggf. verlangt werden, dass du mal reisen musst und dort Arbeit zu verrichten hast. Das muss zum einen vertraglich fixiert sein und zum anderen musst du dann nur A in B anfahren und von dort aus ist es Arbeit, wenn du zu C in D gurkst.

Manchmal frage ich mich, warum Arbeitgeber überhaupt Verträge machen, wenn das eher als Richtlinie sehen, an die man sich nur einseitig halten muss.

Lars73:
Es ist sehr fraglich ob tatsächlich ein Arbeitsort verbindlich fedtgelegt ist. Selbst wenn dürfte die Aufgabe in Dienststelle C sowieso als Dienstreisen und vom anderen Arbeitsort wshrgenommen werden.

clarion:
Wenn der TE einen Vertrag mit dem Land vertreten durch die Dienststelle B hat, dann ist der Arbeitsort m.E. auch festgelegt.  Der Arbeitsgeber kann im Rahmen  des Direktionsrecht auch tageweise Arbeit in D anordnen, dann ist aber auch Reisezeit Arbeitszeit mit allem was dazugehört, Dienstwagen, Tagegeld etc. Die E13 steht  nur dann zu, wenn sich die Tätigkeit höherwertig wird.

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