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Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
XTinaG:
Das hat dann aber mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nichts zu tun.
was_guckst_du:
...aber in diese Richtung ging die Fragestellung....
....wenn in der Ausschreibung als Voraussetzung der AL2 steht, kann ich mit einer Befreiung von der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht winken solange ich will...ich erfülle dann die Voraussetzungen nicht...
XTinaG:
Eben. Das hat mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht schlicht überhaupt nichts zu tun!
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