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Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht

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XTinaG:
Das hat dann aber mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nichts zu tun.

was_guckst_du:
...aber in diese Richtung ging die Fragestellung....

....wenn in der Ausschreibung als Voraussetzung der AL2 steht, kann ich mit einer Befreiung von der Ausbildungs- u. Prüfungspflicht winken solange ich will...ich erfülle dann die Voraussetzungen nicht...

XTinaG:
Eben. Das hat mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht schlicht überhaupt nichts zu tun!

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