Ich beobachte Konsens zu diesen Fragen.
Was mir noch nicht einleuchtet ist, was der Zweck von FG1 im Rahmen der E 9b ist, wenn FG2 und 3 jeweils für sich allein bereits hinreichen um die E 9b zu begründen? Die Erfüllung der FG1 ist nicht erforderlich, sobald FG2 oder 3 erfüllt sind. Damit FG1 erfüllt werden kann, müssen FG2 oder 3 aber erfüllt sein.
Oder erschöpft sich der Zweck der FG1 allein darin, dass diese die Bedingung/Grundlage für die höheren Entgeltgruppen E10 bis E12 bildet?