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AG möchte "Nacharbeit" vor dem Sabbatical wegen Krankheit

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XTinaG:
Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich.

Organisator:

--- Zitat von: XTinaG am 20.12.2021 15:51 ---Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich.

--- End quote ---

Nein? Woran haperts?

XTinaG:
Höhe und Auszahlungszeitpunkt des Entgelts sind tariflich festgelegt. Das Zurückhalten eines Teils des tariflich zustehenden Entgelts über den tariflich bestimmten Auszahlungszeitpunkt hinaus ist eine Abweichung von den tariflichen Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers, was unzulässig ist.

Organisator:

--- Zitat von: XTinaG am 20.12.2021 16:26 ---Höhe und Auszahlungszeitpunkt des Entgelts sind tariflich festgelegt. Das Zurückhalten eines Teils des tariflich zustehenden Entgelts über den tariflich bestimmten Auszahlungszeitpunkt hinaus ist eine Abweichung von den tariflichen Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers, was unzulässig ist.

--- End quote ---

Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Aus meiner Erfahrung ist das Sabbatical ein Teilzeitmodell, in dem für einen bestimmten Zeitraum das Entgelt und die Arbeitszeit reduziert wird. Die Arbeitszeit wird jedoch teilweise voll und teilweise gar nicht erbracht.

Das Entgelt ist für den gesamten Zeitraum reduziert aber gleichbleibend und wird zu den üblichen Zeitpunkten ausgezahlt.

Ich wollte nur vom TE wissen, inwieweit in der Vereinbarung zum Sabbatical Änderungsmöglichkeiten vereinbart wurden.

XTinaG:
Der Threadersteller führte aus:

--- Zitat von: Isi am 20.12.2021 15:37 ---Es wurde bei 100% Arbeitszeit ein Teil des Gehalts "zurückgehalten" um dann im freien Jahr bezahlt zu werden - 

--- End quote ---
Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich. Aus den Gründen, die ich ausgeführt habe.

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