In der Vereinbarung sollte noch mehr stehen. Z.B. die Zeiträume der Arbeits- und der Freistellungsphase usw.
Und auch, wie und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung geändert bzw. gekündigt werden kann.
Erst mit dem Wissen lässt sich die Eingangsfrage beantworten.
Tatsächlich kenne ich den Wortlaut nicht - in der Klinik gilt der TVöD uneingeschränkt - dabei wurden und werden in soweit Ausnahmen gemacht, dass bestimmte Stellen Übertariflich bezahlt werden weil sie sonst nicht zu besetzen wären.
Das gilt für technische Mitarbeiter der interventionellen radiologischen Abteilung der Onkologie - um einen solchen handelt es sich hier.
Wie gesagt, der Wortlaut ist mir nicht bekannt - nur so viel:
Es wurde vereinbart, dass der Betroffene 25% weniger Gehalt erhält um dann bei 100% Arbeitszeit über 4 Jahre ein Sabbatjahr "anzusparen".
Ende des zweiten Jahres wurde der Mann krank und fehlte für 5 Monate ehe er wieder seinen Dienst antrat. Nun möchte der Arbeitgeber die Zeit bis zum Sabbatjahr (also seinen Beginn) um 3 Monate und 2 Wochen verlängern (was auch daran liegt das seine Position schlicht nicht besetzt werden kann).