AG möchte "Nacharbeit" vor dem Sabbatical wegen Krankheit

Begonnen von Isi, 20.12.2021 11:19

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Isi

Große Klinik - TVöD finden Anwendung -  Mitarbeiter wird krank in der "Ansparphase des Sabbaticals. Nun möchte die Verwaltung, dass der Arbeitgeber zusätzliche Monate vor dem Beginn des "freien" Jahres arbeitet, das Sabbatical also später beginnt.
Begründung: Er war lange krank (länger als 3 Monate) und müsse diese Monate nun erst "reinarbeiten" ehe das Sabbatjahr beginnen könne.

Haltbar oder Haltlos?

Grüße

XTinaG



Isi

Zitat von: XTinaG in 20.12.2021 11:37
Was haben die Parteien denn vereinbart?

Es wurde bei 100% Arbeitszeit ein Teil des Gehalts "zurückgehalten" um dann im freien Jahr bezahlt zu werden - klassisch wie bei den Beamten.
Es wurde (wird) kein Bezug zu §10 (6) hergestellt.

Organisator

In der Vereinbarung sollte noch mehr stehen. Z.B. die Zeiträume der Arbeits- und der Freistellungsphase usw.
Und auch, wie und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung geändert bzw. gekündigt werden kann.
Erst mit dem Wissen lässt sich die Eingangsfrage beantworten.

XTinaG

Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich.

Organisator

Zitat von: XTinaG in 20.12.2021 15:51
Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich.

Nein? Woran haperts?

XTinaG

Höhe und Auszahlungszeitpunkt des Entgelts sind tariflich festgelegt. Das Zurückhalten eines Teils des tariflich zustehenden Entgelts über den tariflich bestimmten Auszahlungszeitpunkt hinaus ist eine Abweichung von den tariflichen Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers, was unzulässig ist.

Organisator

Zitat von: XTinaG in 20.12.2021 16:26
Höhe und Auszahlungszeitpunkt des Entgelts sind tariflich festgelegt. Das Zurückhalten eines Teils des tariflich zustehenden Entgelts über den tariflich bestimmten Auszahlungszeitpunkt hinaus ist eine Abweichung von den tariflichen Regelungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers, was unzulässig ist.

Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Aus meiner Erfahrung ist das Sabbatical ein Teilzeitmodell, in dem für einen bestimmten Zeitraum das Entgelt und die Arbeitszeit reduziert wird. Die Arbeitszeit wird jedoch teilweise voll und teilweise gar nicht erbracht.

Das Entgelt ist für den gesamten Zeitraum reduziert aber gleichbleibend und wird zu den üblichen Zeitpunkten ausgezahlt.

Ich wollte nur vom TE wissen, inwieweit in der Vereinbarung zum Sabbatical Änderungsmöglichkeiten vereinbart wurden.

XTinaG

Der Threadersteller führte aus:
Zitat von: Isi in 20.12.2021 15:37
Es wurde bei 100% Arbeitszeit ein Teil des Gehalts "zurückgehalten" um dann im freien Jahr bezahlt zu werden - 
Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich. Aus den Gründen, die ich ausgeführt habe.

WasDennNun

Zitat von: XTinaG in 20.12.2021 17:10
Der Threadersteller führte aus:
Zitat von: Isi in 20.12.2021 15:37
Es wurde bei 100% Arbeitszeit ein Teil des Gehalts "zurückgehalten" um dann im freien Jahr bezahlt zu werden - 
Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich. Aus den Gründen, die ich ausgeführt habe.
Bzgl. TVÖD Rechtlich möglich wäre es dann wie folgt?
Man geht zwei Jahre auf Teilzeit 50% und arbeitet ein Jahr 100% und das zweite gar nicht?
Dann würden natürlich Krankheitstage, nachgearbeitet werden müssen, da da ja 0 statt 4 h Gutschrift auf dem Zeitkonto erfolgt.

Isie

Ich sehe keinen Hinderungsgrund für ein Sabbatical, sofern es eine Sabbaticalvereinbarung gibt. Ich halte es für unschädlich, dass die Vorschrift nicht genannt ist.
Wenn die Arbeitsphase verkürzt ist, ist die Freistellungsphase natürlich auch verkürzt.



Isi

Zitat von: Organisator in 20.12.2021 15:47
In der Vereinbarung sollte noch mehr stehen. Z.B. die Zeiträume der Arbeits- und der Freistellungsphase usw.
Und auch, wie und unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung geändert bzw. gekündigt werden kann.
Erst mit dem Wissen lässt sich die Eingangsfrage beantworten.

Tatsächlich kenne ich den Wortlaut nicht - in der Klinik gilt der TVöD uneingeschränkt - dabei wurden und werden in soweit Ausnahmen gemacht, dass bestimmte Stellen Übertariflich bezahlt werden weil sie sonst nicht zu besetzen wären.
Das gilt für technische Mitarbeiter der interventionellen radiologischen Abteilung der Onkologie - um einen solchen handelt es sich hier.

Wie gesagt, der Wortlaut ist mir nicht bekannt - nur so viel:
Es wurde vereinbart, dass der Betroffene 25% weniger Gehalt erhält um dann bei 100% Arbeitszeit über 4 Jahre ein Sabbatjahr "anzusparen".
Ende des zweiten Jahres wurde der Mann krank und fehlte für 5 Monate ehe er wieder seinen Dienst antrat. Nun möchte der Arbeitgeber die Zeit bis zum Sabbatjahr (also seinen Beginn) um 3 Monate und 2 Wochen verlängern (was auch daran liegt das seine Position schlicht nicht besetzt werden kann).

Isie

Ohne den Wortlaut der Vereinbarung lässt sich nicht sagen, ob die Verschiebung der Freistellungsphase korrekt ist.

XTinaG

Zitat von: WasDennNun in 20.12.2021 17:16
Zitat von: XTinaG in 20.12.2021 17:10
Der Threadersteller führte aus:
Zitat von: Isi in 20.12.2021 15:37
Es wurde bei 100% Arbeitszeit ein Teil des Gehalts "zurückgehalten" um dann im freien Jahr bezahlt zu werden - 
Sofern der TVÖD Anwendung findet, ist eine Vereinbarung des genannten Inhalts rechtlich nicht möglich. Aus den Gründen, die ich ausgeführt habe.
Bzgl. TVÖD Rechtlich möglich wäre es dann wie folgt?
Man geht zwei Jahre auf Teilzeit 50% und arbeitet ein Jahr 100% und das zweite gar nicht?
Dann würden natürlich Krankheitstage, nachgearbeitet werden müssen, da da ja 0 statt 4 h Gutschrift auf dem Zeitkonto erfolgt.

So könnte man das gestalten, dann braucht es aber eine entsprechende Vereinbarung zu einem Arbeitzeitkonto nach § 10 TVÖD oder eine Gleitzeitvereinbarung, die derlei zuließe.

Ich sehe nicht, daß Krankheitstage nachgearbeitet werden müßten.