Hallo an Alle,
ich habe ein Problem mit der Berechnung meiner Jahressonderzahlung. Leider ignoriert meine Personalstelle meine Anfragen seit Ende November... Bevor ich nun an die nächsthöhere Stelle gehe würde ich gerne wissen, ob ich hier einen Denkfehler habe oder ich mit meiner Ansicht richtig liege.
Ich war seit September letzten Jahres im ärztlichen Beschäftigungsverbot, danach in der gesetzlichen Mutterschutzfrist und seit Juli in der regulären Elternzeit. Soweit ich das nun gelesen habe wird im ersten Jahr nach Geburt des Kindes die Jahressonderzahlung nicht gekürzt.
Meine Lohnabrechnung für 11/21 weist jetzt einen Betrag aus, der ca. 50% von dem des Vorjahres beträgt (Tarifgebiet Ost). Da ich das halbe Jahr in Elternzeit bin vermute ich hier, dass entsprechend gekürzt wurde. Weil ich keine Antwort zur Berechnung von der Lohnbuchhaltung bekomme stellen sich nun folgende Frage:
Welchen Bezugszeitraum nimmt man hier?
-> Die letzten 3 abgerechneten Monate wären fast nur die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und damit deutlich weniger als mein reguläres Entgelt, was eine indirekte Kürzung bedeuten würde.
-> Oder muss der letzte Lohn vor dem ärztlichen Beschäftigungsverbot genommen werden?
-> Oder nur vor dem gesetzlichem Mutterschutz?
Leider findet man im Internet keine konkreten Berechnungsbeispiele, nur welche zu den Fristen. Logisch wäre für mich, dass die Zeit des Zuschusses nicht in die Berechnung einfließt da im TV von ungekürztem Anspruch gesprochen wird, aber was ist schon logisch.
Danke für eure Hilfe im Voraus