Autor Thema: Jahressonderzahlung im Mutterschutz/Elternzeit  (Read 3044 times)

Levana

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Hallo an Alle,

ich habe ein Problem mit der Berechnung meiner Jahressonderzahlung. Leider ignoriert meine Personalstelle meine Anfragen seit Ende November... Bevor ich nun an die nächsthöhere Stelle gehe würde ich gerne wissen, ob ich hier einen Denkfehler habe oder ich mit meiner Ansicht richtig liege.

Ich war seit September letzten Jahres im ärztlichen Beschäftigungsverbot, danach in der gesetzlichen Mutterschutzfrist und seit Juli in der regulären Elternzeit. Soweit ich das nun gelesen habe wird im ersten Jahr nach Geburt des Kindes die Jahressonderzahlung nicht gekürzt.

Meine Lohnabrechnung für 11/21 weist jetzt einen Betrag aus, der ca. 50% von dem des Vorjahres beträgt (Tarifgebiet Ost). Da ich das halbe Jahr in Elternzeit bin vermute ich hier, dass entsprechend gekürzt wurde. Weil ich keine Antwort zur Berechnung von der Lohnbuchhaltung bekomme stellen sich nun folgende Frage:

Welchen Bezugszeitraum nimmt man hier?

-> Die letzten 3 abgerechneten Monate wären fast nur die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und damit deutlich weniger als mein reguläres Entgelt, was eine indirekte Kürzung bedeuten würde.
-> Oder muss der letzte Lohn vor dem ärztlichen Beschäftigungsverbot genommen werden?
-> Oder nur vor dem gesetzlichem Mutterschutz?

Leider findet man im Internet keine konkreten Berechnungsbeispiele, nur welche zu den Fristen. Logisch wäre für mich, dass die Zeit des Zuschusses nicht in die Berechnung einfließt da im TV von ungekürztem Anspruch gesprochen wird, aber was ist schon logisch.

Danke für eure Hilfe im Voraus  :)

 

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung im Mutterschutz/Elternzeit
« Antwort #1 am: 21.12.2021 13:08 »
Für die Berechnung ist der letzte Kalendermonat maßgebend, in dem an allen Kalendertagen Anspruch auf Entgelt bestand. Die Zwölftelung unterbleibt bezüglich der Elternzeit, da am Tag vor der Elternzeit Anspruch auf Entgelt bestand. Insoweit ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dem Entgelt gleichgestellt. Diese Regelung zur Nichtanwendung der Zwölftelregelung auf Elternzeitmonate gilt nur im Kalenderjahr der Geburt des Kindes.

Levana

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Antw:Jahressonderzahlung im Mutterschutz/Elternzeit
« Antwort #2 am: 21.12.2021 15:41 »
Danke für die Antwort.

Es stellt sich mir dabei eine weitere Frage: die Jahressonderzahlung wird vom Brutto berechnet. Der Zuschuss ist aber unversteuert und damit entsprechend niedriger. Wird das also nicht berücksichtigt? Die Differenz von Bruttolohn und Zuschuss sind 46%.

editiert: Entsprechendes findet sich bei Haufe, aber bindend für den AG ist dies nicht, richtig?

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-432-massgeblicher-bemessungszeitraum_idesk_PI13994_HI2206822.html
« Last Edit: 21.12.2021 15:56 von Levana »

Isie

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Antw:Jahressonderzahlung im Mutterschutz/Elternzeit
« Antwort #3 am: 21.12.2021 16:29 »
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hat betragsmäßig nichts mit der Jahressonderzahlung zu tun. Er ist lediglich insoweit einem Entgeltanspruch gleichzusetzen, wie es Voraussetzung ist, dass du am Tag vor der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.
Der Text bei Haufe ist zwar ausführlicher, entspricht inhaltlich aber meinem Beitrag.
« Last Edit: 21.12.2021 16:39 von Isie »

Levana

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Antw:Jahressonderzahlung im Mutterschutz/Elternzeit
« Antwort #4 am: 21.12.2021 18:30 »
Sorry, dann hatte ich deinen Beitrag in dem Punkt falsch verstanden:

Für die Berechnung ist der letzte Kalendermonat maßgebend, in dem an allen Kalendertagen Anspruch auf Entgelt bestand.
[...]
Insoweit ist der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld dem Entgelt gleichgestellt.

Das las sich für mich so, als wäre damit der letzte Entgeltmonat der Monat mit dem Zuschuss. Da im TV auch nur der Krankengeldzuschuss beim Bemessungszeitraum ausgeklammert wird ist das wohl auch der Grund, warum mein AG das so durchführt.  :(