Autor Thema: Höhergruppierung Entgeltgr. bei gleicher Entgeltstufe - Neubeginn der Wartezeit?  (Read 2779 times)

Gordon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo zusammen,

wie ist die Wartezeit bzw. "Erfahrungszeit" zu betrachten, wenn Person A von der E11 Stufe 3 in die E12 Stufe 3 höhergruppiert wird? In der E11 Stufe 3 hat Person A bereits 1 Jahr Wartezeit bzw. "Erfahrungszeit" gesammelt. Beginnt die Wartezeit wieder von neu, also 0 oder kann hier die bereits gesammelte Wartezeit aufgrund von "stufengleicher Höhergruppierung" erhalten bleiben?

Danke schon mal vorab.

Lars73

  • Gast
Es geht um die Zeit in der Stufe 3 der entsprechenden Entgeltgruppe. Diese liegt nach der Höhergruppierung bei null. Die Stufe 4 wird regelmäßig nach drei Jahren in der Stufe 3 der E12 erreicht.

Gordon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Danke für die schnelle Antwort.

ich habe mir die Höhegruppierungstabelle für den TV-L angeschaut und dort wird folgendes erläutert:

"Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht.
Es erfolgt jedoch mindestens eine Zuordnung zur Stufe 2."


Demnach wird nur der fall der Rückstufung betrachtet, nicht aber eine Höhergruppierung in die Entgeltstufe wie zuvor.

Weiter heißt es:
"Liegt der Gehaltszuwachs dabei unter 180 € im Falle der Entgeltgruppen 9 bis 15 [...] werden diese Beträge als Garantiebetrag an Stelle des Höhergruppierungsgewinns ausbezahlt.
Mit der neuen Eingruppierung beginnt nun die Wartezeit ("Erfahrungszeit") bis zur nächsten Stufe von vorne zu laufen. Sobald mit dem nächsten Stufenaufstieg der Garantiebetrag überschritten wird, erlischt dieser."


Auch diese Situation beschreibt die Rückstufung der Entgeltstufe bei Höhergruppierung.
Ich würde das jetzt so verstehen, dass bei einer Höhergruppierung in die selbe Entgeltstufe, die bereits gesammelte Wartezeit nicht verloren geht.

Quelle: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Ich würde das jetzt so verstehen, dass bei einer Höhergruppierung in die selbe Entgeltstufe, die bereits gesammelte Wartezeit nicht verloren geht.

Dann hast du das falsch verstanden; die Aussage von Lars ist korrekt.

Melvin

  • Gast
Par. 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L?!

LizMa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo Gordon,

der von Dir beschriebenen Prozess - den Du irrtümlicherweise als Rückstufung definierst - beschreibt sehr ausführlich die für eine Höhergruppierung vorzunehmenden Schritte. Mit dem Stufenwechsel verlierst Du den erworbenen Anspruch auf eine Erfahrungsstufe und fängst in der höheren Entgeltgruppe komplett neu an. Hierbei wird Dir tariflich ein Garantiebetrag in Höhe von mindestens 180 € sowie max. Rückfall auf Stufe 2 zugesichert.

Leider kennt der TV-L noch nicht das Instrument des stufengleichen Aufstiegs, sodass hier mit diesen Mechanismus gearbeitet werden muss.

Deine Personalabteilung hat hier vollkommen richtig gehandelt.