Aber kann man die AN des IGM mit der Struktur der AN des öD vergleichen?
Beides sind tarifgebundene Arbeitgeber.
Spielt die Struktur der AN denn dafür eine Rolle? Ich vermag da keine wesentlichen Unterschiede zu erkennen.
Der IGM behandelt ungelernte, ausgebildete und Studierte.
Im TVöD/TV-L werden ja auch nur die Gehälter/Löhne für Tarifbeschäftigte verhandelt.
Und auch die Struktur der Verträge ähneln sich.
Insoweit sind die Spielregeln bekannt und jeder Mitarbeiter weiss genau, wie viele Stunden er wann abbummeln kann, um unter der Kappungsgrenze zu bleiben.
Sollte darüber hinaus mehr Arbeit anfallen, kann der Arbeitgeber entsprechend Mehrarbeit/Überstunden anordnen, die dann nicht unter die Kappungsgrenze fallen.
Unsere miese Arbeitszeitdienstvereinbarung ist tatsächlich etwas Hausspezifisch und ungünstig für die Beschäftigten, da lückenhaft. Ich habe schon bessere gesehen. Wenn der/die Vorgesetzte die Anordnung aus irgendeinem Grund nicht gibt, ist letztlich der/die Beschäftigte immer der/die Depp/in.
Der Staatsapparat übt zudem sehr viel subtilen Druck aus.
Ein echter Schutz bedeutet, dass der/die Vorgesetzten den/die Beschäftigte rauswirft mit, „geh nach Hause, lass alles liegen“, wenn eine Überschreitung der Regeln eintrifft. Das passiert allerdings nicht. In der Regel eine unspezifische Rundmail, dass die Salden zu hoch sind und versucht werden sollen, abzubauen.
Denn selbst als Sachbearbeiter besteht ja oft angeblich kein Beurteilungsspielraum. Tut man es doch, ist der Kompetenzbereich schnell überschritten worden.
Nicht selten überrollt die Realität den Prozesslauf und im Nachgang wird vergeblich versucht eine/n Verantwortliche/n zu ermitteln. Aber die dahinterliegende Ursache wurde noch immer nicht gelöst.
Kein AN im öD muss sich anstrengen, Gleitzeitstunden aufbauen bis nach Meppen, weil er seine "Arbeit" nicht schafft.
Der Laden geht nicht pleite und er wird nicht rausgeschmissen.
Wer sich für den öD AG den A* aufreißt, der macht es weil er darauf Bock hat, aber nicht weil der AG in dazu nötigen könnte oder ein ökonomischer Druck dahinter steht.
Wenn Gefahr für Leib- und Leben in Verzug ist, möchte ich mal wirklich den/die Beamten/-in oder Beschäftige/n sehen, der/die dann tatsächlich Feierabend macht, wenn daran Menschenleben hängen oder „das Wohl der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr ist.“
Letztlich bricht durch diese „Freiwilligkeit“ der öffentliche Dienst nicht völlig zusammen.
Und auch ein Staat
kann Pleite gehen.
Ich kann mich irren, aber Griechenland ist nur durch Unterstützung der EU nicht Pleite gegangen. Es gab dort einen Schuldenschnitt und Staatsdiener bekamen auch einen Teil ihre Besoldung/Bezahlung nicht mehr bzw. nur stark verzögert ausgezahlt.
Selbiges ist auch in den USA schon passiert oder bahnte sich an.
Steile These mit dem nicht Pleite gehen.
Es ist nur äußerst unwahrscheinlich.