Autor Thema: Eingruppierung Erfahrungsstufen / Antrag Erhöhung  (Read 3335 times)

Firefighter0186

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Hallo,
ich habe eine Frage zur Stufenerhöhung.

Ich bin seit dem 01.08.2002 im Öffentlichen Dienst beschäftigt. War bis zum 31.07.2019 als Elektroinstallateur eingestellt. Dort hatte ich die EG 6 Stufe 5.
am 01.08.219 bin ich zur Kreisverwaltung gewechselt. Arbeite dort als Disponent in der Rettungsleitstelle. Eingruppiert bei Einstellung in die EG9a Stufe 1.
Für diese Beschäftigung sind Erfahrungen im Bereich Rettungsdienst und Feuerwehr (Freiwillig als Verbandsführer) erforderlich. Da ich nebenberuflich im Rettungsdienst seit 2013 arbeite und auch seit 6 Jahren Verbandsführer und Stadtbrandmeister bin (ehrenamtlich), könnte ich die Erfahrungen anrechnen lassen?

Außerdem steht im § 16 (2a) TVöD VKA, das ich meine erworbenen Stufen übernehmen könnte.
Kann ich daher einen Antrag auf Stufenerhöhung stellen? Wenn ja, wie?

MfG
Toni

XTinaG

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Antw:Eingruppierung Erfahrungsstufen / Antrag Erhöhung
« Antwort #1 am: 23.12.2021 07:21 »
Es wäre bei Einstellung möglich gewesen, förderliche Zeiten einer beruflichen Tätigkeit - also eine, die mit Erwerbserzielungsabsicht ausgeübt wurde - anzurechnen. Die Einstellung ist aber vorbei.

Die Stufe 5 der E6 ist eine ganz andere Stufe als die Stufe 5 der E9a. Es gab also nichts zu übernehmen.