Hallo zusammen,
vorab: Ich habe das Forum schon durchsucht und gerade für Bayern nichts aktuelles gefunden.
Auch bei den Gesetzen blicke ich einerseits nicht so richtig durch, andererseits weiß ich nicht, was ich hier genau googlen soll und finde demnach auch nichts wirklich hilfreiches.
Zu meiner Situation: ich bin momentan TB in E10 in einer technischen Behörde und habe einen IT-Master (M. Sc.).
Auch will meine Behörde mich schon seit längerem, eigentlich seitdem ich Begonnen habe hier zu arbeiten (01/2020) verbeamten.
Aus diversen Gründen habe ich mich bisher dagegen entscheiden und arbeite noch immer auf dieser Stelle.
Nun geht hier aber das Befürderungskarussell los und in unserer kleinen Abteilung wird eine "Arbeitsbereichsleiter"-Stelle frei, welche A13/14 ist.
Nun hat mein scheidender Fachbereichsleiter zu mir gesagt, dass ich wohl der einzige in der Abteilung sein könnte, der die Stelle besetzen könnte. Meine anderen Kollegen habe alle nicht die Laufbahnbefähigung. Die Stelle wird normal auch nicht extern ausgeschrieben, sondern intern besetzt.
Auf der Seite des LPA habe ich dies hier gefunden:
Vierte QualifikationsebeneFür die Einstellung in der vierten Qualifikationsebene müssen Sie einen Universitätsabschluss oder einen akkreditierten Masterabschluss (FH) besitzen sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung (z. B. Referendariatszeit) absolviert haben oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang einschlägig beruflich tätig gewesen sein.
https://www.lpa.bayern.de/lpa/ebenen/voraussetzungen/.
Ich gehe davon aus, dass die drei Jahre einschlägige berufliche Tätigkeit für mich zählen dürften. Oder muss dies auch eine entsprechende E13-Stelle gewesen sein?
Ich habe genau zum hD nichts gefunden, aber der Freistaat bemüht sich ja "intensiv" um Fachkräfte in der QE3 / gD (
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBesG-60a). Weiß jemand, ob es hier auch etwas für die QE4 / den hD gibt?
Viele Grüße und Frohe Weihnachten