Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
xmanni:
Guten Morgen,
ich würde gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mitarbeiter bereitzuhalten, die befähigt sind, einen Covid-Test abzunehmen.
Bei uns ist aktuell der Fall, das in der nächsten KW Mitarbeiter zwei kostenlose Tests auf der Arbeit durchführen wollen, aber kein MA anwesend ist, der die Befähigung hat, diesen Test abzunehmen und zu dokumentieren.
Wie sieht das rechtlich aus?
Die Arbeitsstätte befindet sich in Niedersachsen.
Danke und Grüße und angenehme Feiertage!
WasDennNun:
Mir wäre eine solche Verpflichtung des AGs nicht bekannt.
Die MA können ja gerne den Test selbst machen, ist ja ein Selbsttest.
Aber der AG ist nicht verpflichtet einen solchen auch rechtskräftig zu Stempeln und zu bestätigen.
xmanni:
Ok,
danke schonmal für die schnelle Antwort.
Laut Gesetz ist der AG verpflichtet 2 kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen.
Das bedeutet doch eigentlich automatisch, dass er dann auch MA zur Verfügung stellen muss, die die Tests
dokumentieren dürfen, oder nicht?
Kaiser80:
Nein, genau das heisst es nicht.
Zur Verfügung stellen und fertig. Der AG KANN geschultes Personal zur Verfügung stellen die die Tests beaufsichtigen und diese im Rahmen der 3G Regel am Arbeitsplatz rechtssicher dokumentieren.
Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests. und Tests
Wer will kann sich das Ding abholen und von mir aus damit die Puperze abstreichen oder Räuchermännchen bauen.
xmanni:
Naja,
dann nützt es ja auch nichts, wenn der AG 2 kostenlose Tests zur Verfügung stellen muss.
Dann kann man sich ja tatsächlich das was beschrieben wurde abstreichen :)
Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.
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