Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches
Organisator:
--- Zitat von: xmanni am 23.12.2021 11:32 ---Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.
--- End quote ---
Man weiß, ob man mit Corona infiziert ist.
XTinaG:
Man müßte in die jeweils gültige Testverordnung des Landes schauen. In NRW sind aufgrund von § 4 CoronaTestQuarantäneVO die aufgrund von § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber anzubietenden Test durch qualifiziertes eigenes oder beauftragtes externes Personal durchzuführen.
Cico1901:
--- Zitat von: Kaiser80 am 23.12.2021 11:28 ---Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests.
--- End quote ---
Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?
XTinaG:
Sofern das Landesrecht nichts anderes vorsieht, ist das grundsätzlich so. Und zwar nicht, weil der Arbeitgeber das so bestimmt, sondern weil der Gesetz-/Verordnungsgeber das so festgelegt hat.
xmanni:
--- Zitat ---Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?
--- End quote ---
Scheinbar sieht es leider genau danach aus.
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