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Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches

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Organisator:

--- Zitat von: xmanni am 23.12.2021 11:32 ---Was nützen 2 kostenlose Tests, wenn keiner da ist, diese abzunehmen.

--- End quote ---

Man weiß, ob man mit Corona infiziert ist.

XTinaG:
Man müßte in die jeweils gültige Testverordnung des Landes schauen. In NRW sind aufgrund von § 4 CoronaTestQuarantäneVO die aufgrund von  § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom Arbeitgeber anzubietenden Test durch qualifiziertes eigenes oder beauftragtes externes Personal durchzuführen.

Cico1901:

--- Zitat von: Kaiser80 am 23.12.2021 11:28 ---Wir stellen keine MA dafür ab. Wir akzeptieren nur von zertifizierten Stellen/Personen durchgeführte oder beaufsichtigte Tests.

--- End quote ---

Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?

XTinaG:
Sofern das Landesrecht nichts anderes vorsieht, ist das grundsätzlich so. Und zwar nicht, weil der Arbeitgeber das so bestimmt, sondern weil der Gesetz-/Verordnungsgeber das so festgelegt hat.

xmanni:



--- Zitat ---Kann ich das als AG einfach mal so bestimmen? Heißt, ich kann meinem ungeimpften AN seine 2 Tests die Woche geben, aber trotzdem von ihm einfordern, dass er 5x zu einer zertifizierten Stelle geht?

--- End quote ---
Scheinbar sieht es leider genau danach aus.

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