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Testpflicht am Arbeitsplatz rechtliches

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was_guckst_du:

--- Zitat von: stingmb am 29.12.2021 14:45 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 29.12.2021 07:23 ---...eben..der beste Arbeitsschutz ist, ungetestete Nichtgeimpfte/Genesene den Zutritt nicht zu erlauben...

--- End quote ---

Dieser Logik wird leider kein Arbeitsgericht folgen, dem steht ja allein schon der Arbeitsvertrag entgegen. Der Arbeitgeber kann Vorschriften zum Arbeitsschutz/Unfallverhütung nicht einfach auf den Arbeitnehmer abwälzen, auch wenn dieses "Ungeimpften Bashing" gerade in Mode gekommen ist.

Und wenn der Chef sagt:

- der Polizist muss sich seine Schussweste privat besorgen, ansonsten Zutritt verboten
- der Gießer im Stahlwerk muss sich seine Hitze-Schutz-Ausrüstung privat beschaffen, ansonsten Zutritt verboten
- der Bauarbeiter muss sich seine S3-Schuhe und einen Helm/Handschuhe privat besorgen, ansonsten Zutritt verboten

So läuft das nunmal nicht, auch wenn man meint "man lese das so" oder "man hat das so verstanden"

Wie ich bereits ausgeführt habe ist der §28b IfSG i.v.m dem § 4 Corona-ArbSchV +  §2 Nr.7 der SchAusnahmV immer zugunsten des Arbeitnehmers zu betrachten.

In einer Verhandlung vor dem zuständigen Arbeitsgericht müsste der Arbeitgeber zum einen ausführlich darlegen, weshalb er seinem Arbeitnehmer, mit welchem er einen gültigen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, diese vorgeschriebenen Testangebote nicht ermöglicht.Sprüche wie: "Mach ich nich, weil hab ich anders gelesen" wird da nicht gelten. Zudem ist der Arbeitgeber noch zu weiteren Maßnahmen verpflichtet, bevor er ein Handeln des Arbeitnehmers verlangen kann. 1. Muss geprüft und begründet werden ob die Arbeitsstätte durch andere Schutzmaßnahmen so ausgestaltet werden kann, das dem Arbeitnehmer sein Recht auf Erbringung der Arbeitsleistung ermöglicht werden kann. 2. Muss geprüft werden, ob der betroffene Arbeitnehmer im HomeOffice arbeiten könnte. 3. Muss geprüft werden, ob der betroffene Arbeitnehmer in einem anderen Bereich des Betriebs eingesetzt werden kann.

Erst wenn all diese Optionen ausgeschöpft wurden oder durch gute Begründungen für negativ beschieden, kann man an den Arbeitnehmer herantreten.

Ungeimpfte Arbeitnehmer sind immer noch Menschen mit Rechten und das Arbeitsrecht ist keine Willkürveranstaltung.

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...da denkt sich ein Impfgegner die Arbeitsgerichtlichkeit schön... ;D

Kaiser80:

--- Zitat von: was_guckst_du am 30.12.2021 10:14 ---
--- Zitat von: stingmb am 29.12.2021 14:45 ---
Dieser Logik... blubb blubb

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...da denkt sich ein Impfgegner die Arbeitsgerichtlichkeit schön... ;D

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So sieht es aus. Viel Spaß vor Gericht...

1G plus:

--- Zitat von: Schmitti am 23.12.2021 12:43 ---Bei uns sind auch Fälle von gefälschten Impfausweisen bekannt geworden. Wenn man dann mal mitbekommt, wie bescheuert diese Fälschungen gemacht sind und/oder welche finanziellen Einsätze oft dazu nötig waren, müsste man sich von den entsprechenden Mitarbeitern schon alleine wegen deren Doofheit schnellstens trennen.

--- End quote ---

wurden diese Mitarbeiter gekündigt/gemahnt?

Kaiser80:

--- Zitat von: 1G plus am 04.01.2022 19:50 ---
wurden diese Mitarbeiter gekündigt/gemahnt?

--- End quote ---

Nein. Aber interessant. Bei wem gibts solche Möglichkeit?

was_guckst_du:
...die gibts in solchen Fällen wohl überall...zumindest abmahnungsreif

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