Hallo Forum, ich lese hier schon seit einiger Zeit mit, aber jetzt muss ich mich doch einmal an euch wenden. Gleich vorab, ich bin mir bewusst, dass eine reine Klage gegen die Stellenbewertung aufgrund fehlender Klagebefugnis nicht möglich ist. Jedoch finde ich, dass man nicht alles immer so hinnehmen muss wie es ist.
Ausgangslage:
Ich bin Beamter einer bayrischen Stadt in der 2 QE im technischen Dienst.
Vorbildung, um zur Weiterbildung zugelassen zu werden:
• 3-jährige Berufsausbildung im Lebensmittelbereich.
• 3- jährige Berufserfahrung notwendig, um zum Meisterkurs zugelassen zu werden.
• Weiterbildung zum Meister im Lebensmittelbereich.
• Einstellung bei der Stadt als Tarifbeschäftigter zur „Ausbildung/Vorbereitungsdienst“, Dauer 18 Monate.
• Einstellung als Beamter erfolgte in Besoldungsgruppe A7.
Hierzu stellen sich mir mehrere Fragen:
1. Eine Ausbildung zum Meister ist laut dem Deutschen/europäischem Qualifikationsrahmen (DQR) gleichzusetzen mit dem Bachelor. Wie kommt hier eine Eingruppierung zum mittleren Dienst zustande?
2. Bei einer Bewerbung als Fachlehrer in Bayern erfolgt die Zuordnung mit Meister und einem 12 Monate dauernden Vorbereitungsdienst zum Einstieg in die Besoldungsgruppe A10. Wie kann es sein, dass eine Person mit gleicher Vorbildung und kürzerem Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst angesiedelt wird?
3. Der Berufsverband fordert bereits seit geraumer Zeit, dass die Zuordnung aufgrund der besonderen Verantwortung somit im Besoldungsbereich des gehobenen Dienstes anzusiedeln wäre.
Abschließend stellt sich mir doch die Frage, ob es hier Möglichkeiten gibt etwas gegen diese Eingruppierung zu unternehmen?
Ich freue mich über konstruktive Tipps bzw. Erfahrungen.
Vielen Dank.