Autor Thema: [BY] Zuordnung zum mittleren/gehobenen Dienst  (Read 1675 times)

Überwacher

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Hallo Forum, ich lese hier schon seit einiger Zeit mit, aber jetzt muss ich mich doch einmal an euch wenden. Gleich vorab, ich bin mir bewusst, dass eine reine Klage gegen die Stellenbewertung aufgrund fehlender Klagebefugnis nicht möglich ist. Jedoch finde ich, dass man nicht alles immer so hinnehmen muss wie es ist.

Ausgangslage:

Ich bin Beamter einer bayrischen Stadt in der 2 QE im technischen Dienst.

Vorbildung, um zur Weiterbildung zugelassen zu werden:

• 3-jährige Berufsausbildung im Lebensmittelbereich.
• 3- jährige Berufserfahrung notwendig, um zum Meisterkurs zugelassen zu werden.
• Weiterbildung zum Meister im Lebensmittelbereich.
• Einstellung bei der Stadt als Tarifbeschäftigter zur „Ausbildung/Vorbereitungsdienst“, Dauer 18 Monate.
• Einstellung als Beamter erfolgte in Besoldungsgruppe A7.

Hierzu stellen sich mir mehrere Fragen:

1. Eine Ausbildung zum Meister ist laut dem Deutschen/europäischem Qualifikationsrahmen (DQR) gleichzusetzen mit dem Bachelor. Wie kommt hier eine Eingruppierung zum mittleren Dienst zustande?

2. Bei einer Bewerbung als Fachlehrer in Bayern erfolgt die Zuordnung mit Meister und einem 12 Monate dauernden Vorbereitungsdienst zum Einstieg in die Besoldungsgruppe A10. Wie kann es sein, dass eine Person mit gleicher Vorbildung und kürzerem Vorbereitungsdienst im gehobenen Dienst angesiedelt wird?

3. Der Berufsverband fordert bereits seit geraumer Zeit, dass die Zuordnung aufgrund der besonderen Verantwortung somit im Besoldungsbereich des gehobenen Dienstes anzusiedeln wäre.

Abschließend stellt sich mir doch die Frage, ob es hier Möglichkeiten gibt etwas gegen diese Eingruppierung zu unternehmen?

Ich freue mich über konstruktive Tipps bzw. Erfahrungen.

Vielen Dank.
« Last Edit: 28.12.2021 14:40 von Überwacher »

Lars73

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Antw:[BY] Zuordnung zum mittleren/gehobenen Dienst
« Antwort #1 am: 28.12.2021 15:18 »
Zu 1. Relevant ist die Laufbahnregelung des Bundeslandes und nicht die DQR. 
Zu 2. weil so geregelt.
Zu 3. keine Frage

Zur abschließenden Frage:
Mit der Eingruppierung ist die Zuordnung zum mD gemeint?
Wenn man ein Angebot nicht attraktiv findet nimmt man es nicht an und sucht sich eine andere Arbeit.
Ansonsten kann man sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden bzw. politische Mehrheiten für eine Änderung suchen.

martin0312

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Antw:[BY] Zuordnung zum mittleren/gehobenen Dienst
« Antwort #2 am: 28.12.2021 16:28 »
Der DQR ist sowieso ein Witz. Du kannst auch einen "Master Professional" machen und es bringt dir auch nichts. Da wundert sich alle warum jeder studieren möchte und Ausbildungen unattraktiv sind, wenn selbst der ÖD diese Qualifikationen nicht einmal anerkennt.

Und zu den Fachlehrern.
Die GEW setzt sich vermutlich einfach mehr für die Interessen seiner Mitglieder als dein Interessenverband ein. Es ist allerdings schon sehr unfair, dass Fachlehrer bei gleicher Qualifikation eine viel höhere Besoldung erhalten.

Du solltest auf jeden Fall Widerspruch gegen deine Besoldung einlegen (siehe Forumsbeitrag [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)) und mit deinem Verband darüber sprechen.

EiTee

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Antw:[BY] Zuordnung zum mittleren/gehobenen Dienst
« Antwort #3 am: 28.12.2021 17:36 »
Du solltest auf jeden Fall Widerspruch gegen deine Besoldung einlegen (siehe Forumsbeitrag [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)) und mit deinem Verband darüber sprechen.

Was hat das mit dem hier gestellten Inhalt zu tun?