Hallo Ihr,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, da ich leider keine fachliche Beratung bei unserer Personalstelle bekomme.
Kurz zur Erklärung:
Ich bin gerade mit meiner zweiten Tochter schwanger - ET 27.01.2022. Für meine erste Tochter habe ich 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe nach einem Jahr für 25 h wieder gearbeitet - in meiner Elternzeit.
Bei der Elternzeitberatung wurde mir empfohlen die Elternzeit meiner ersten Tochter zu unterbrechen um somit die Mutterschutzfrist meiner 2 Tochter in Anspruch zu nehmen. In dieser Mutterschutzfrist wäre dann mein Gehalt vor der Elternzeit - das heißt Vollzeit ausschlaggebend.
Soweit so gut - ich habe dies meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt und heute leider das Gehalt meiner Teilzeitstelle überwiesen bekommen.
Habe mich telefonisch mit meiner Personalstelle in Verbindung gesetzt, die von dieser Vorgehensweise noch nie etwas gehört hat.
Jetzt weiß ich nicht was richtig ist - Sie sagte, da ich Teilzeit gearbeitet habe zählt dieses Gehalt. Laut mehreren Schwangerschaftsberatungen nicht. Leider ist die Kommunikation mit der Personalstelle sehr schwierig, aber da es sich doch um sehr viele hundert € handelt möchte ich doch wissen, ob ich darauf Anspruch habe.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße und vielen Dank!