Hallo @ community,
gemäß Hochschulgesetz:
Abweichend von § 96 Abs. 1 stehen die am Universitätsklinikum tätigen Arbeitnehmer im Dienst des Universitätsklinikums. Für die Arbeitnehmer und Auszubildenden gelten die für das Land jeweils einschlägigen tarifvertraglichen und sonstigen Bestimmungen.
Wie im Betreff erwähnt, will ich zum UniKlinikum wechseln. Aktuell bin ich beim Land beschäftigt.
Meine Frage dazu wäre:
1. Es gilt im Klinikum also der TV-L für AN. Ist dann ein Wechsel vom Land eine Versetzung oder kann das auch ein neues Arbeitsverhältnis werden? Man steht dann ja nicht mehr im Dienst des Landes sondern im Dienst des Klinikums.
2. Eine Befristung wäre bei einer Versetzung ja nicht möglich, richtig?
3. Eine Probezeit wäre bei einer Versetzung irrelevant (bzw. eine Kündigung in der 6-monatigen-Wartezeit nach KSchG, da diese ja beim Land bereits abgesessen ist)?
4. Bei einer Versetzung in das UniKlinikum bleibt von der Stufe jeder Tag erhalten, sofern sich die EG nicht ändert?