Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Corona-Zulage
Melvin:
Aufgrund der eindeutigen tariflichen Regelung in § 2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung ("Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellen-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt (Entgelt) für März 2022 ausgezahlt")
und der befristeten Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11a EStG ("Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro")
werden sich wohl nur Unterschiede in den Ländern dahingehend ergeben, ob die Zahlung im Abrechnungsmonat (Ende) Februar oder (Ende) März 2022 erfolgt. Das hängt dann wohl von der Umsetzung der diesbezüglich notwendigen Programmierung bei den Bezügestellen in den Ländern ab.
Und wenn das schon "selbst" Berlin sich so "vorgibt" ;), siehe deren Hinweise unter Ziffer 4.:
https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/index.php?category=SenFin&issue_no=72&issue_year=2021&send=1
Ansonsten könnte sich bei nicht rechtzeitiger Zahlung (und nicht weiteren "Verlängerung" des § 3 Nr. 11a EStG) die interessante Frage nach Schadensersatz o. ä. (wegen des steuerlichen Nachteils) ergeben oder Grundlage für einen entsprechenden neuen Thread in diesem Forum sein.
Es bleibt also auch im nächsten Jahr spannend. :)
Scanner:
Ich hoffe die Zahlung kommt mit dem nächsten Gehalt, also am 31. Januar...
Isi:
--- Zitat von: egotrip am 31.12.2021 07:01 ---
--- Zitat von: Tiffy am 30.12.2021 22:32 ---"bis 31.03.2022" heißt bei der typischen Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit der Besoldungsämter also "ungefähr ab Jahresmitte 2022".
--- End quote ---
Sie haben das hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tv-l/tv-corona-sonderzahlung.pdf
aber schon gelesen, bevor Sie sich hier so unqualifiziert auslassen, oder ?
--- End quote ---
Dir ist schon klar, dass in manchen Bundesländern die Tarifeinigung von 2019 erst Januar 2021 umgesetzt wurde?
So gab es z.B. an manchen Stellen in der Maske des Personalverwaltungssystems in BW (Dipsy) die Gehaltsstufe E9a/9b erst im Dezember 2020 vorher wurden individuelle Berechnungen angestellt (oder einfach die alte Regelung der verlängerten Stufenlaufzeiten der "kleinen E9" weiter genutzt).
Auch die Umstellung der Tabellen E zu KR dauerte 3-6 Monate länger als vereinbart.
Die Cornasonderzahlung wird möglicherweise ein ähnliches Schicksal treffen, das halte ich durchaus für realistisch.
H.Imhoff:
--- Zitat von: Scanner am 31.12.2021 17:41 ---Ich hoffe die Zahlung kommt mit dem nächsten Gehalt, also am 31. Januar...
--- End quote ---
Ich bin eigentlich fest davon überzeugt, dass das so spät wie nur irgendwie möglich ausgezahlt wird.
Also vermutlich am 31.3.2022.
Blub1:
Hat man Anspruch auf die Corona Zulage trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses Ende 2021? Wenn ja, wird die Prämie automatisch ausgezahlt?
Danke!
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