In Bayern scheint es wohl zu Problemen gekommen zu sein bei der Abrechnung bei einigen Mitarbeitern. Die Corona Sonderzahlung wurde versteuert und dann entsprechend weniger ausbezahlt.
Ohne weitere Informationen kann das so sogar richtig sein,...
Nämlich dann, wenn es für 2021 schon einmal eine Sonderzahlung in der Art gab, und die Zahlungen in der Summer 1500 Euro überschreiten.
Dann ist der Betrag überhalb von 1500 Euro voll Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.