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[HB] PKV- Öffungsaktion vs. pauschale Beihilfe

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Fragmon:
Bei der DeBeKa gibt es einen Zusatztarif BC. Ich habe gelesen, dass bei Risikoversicherten nur der BG angeboten wird. Achte ggf. auch die exakte Bezeichnung der Tarife, da sich diese erheblich unterscheiden.

totoughtotame:

--- Zitat von: BeamterimNorden am 12.01.2022 19:14 ---
--- Zitat von: EiTee am 12.01.2022 18:01 ---Du kannst jederzeit eine PKV abschließen. Lediglich der Zug der Öffnungsaktion ist abgefahren.

--- End quote ---

Und da liegt genau das Problem. Aus jetziger (gesunder) Sicht mag die Verlockung 50%Beihilfe/50% GKV groß sein, doch wenn man später einmal das BL wechseln möchte, hat man in der Zwischenzeit evtl. schon einige Erkrankungen gehabt und dann ist der Weg in die PKV deutlich erschwert, da die Öffnungsaktion dann nicht mehr genutzt werden kann.

Und glaube mir, dafür muss es keine große Erkrankung sein, dafür reichen auch schon Erkrankungen, die man persönlich als relativ klein ansieht...

Und dann bleibst Du im schlimmsten Fall auf 100% GKV sitzen...

--- End quote ---

sorry für die späte Rückmeldung. Eigentlich wird eher für mich fast umgekehrt ein Schuh daraus. Als chronisch vorerkrankter Beamter steige ich jetzt bereits mit einem Betrag ein, den andere kurz vor der Pension nicht zahlen. Da besteht ganz schnell die Gefahr, dass einem die Kosten aus dem Ruder laufen, wenn man evtl. bereits nur eine Steigerung von 3% p.a. annimmt. Die Frage wäre für mich eher, was einem die "Niederlassungsfreiheit" wert ist...

clarion:
Hallo,

Die Beitragsbemessungsgrenze ist über die Jahre auch gestiegen. Als ich mich seinerzeit dem Thema beschäftigt habe waren das auch round about 2 % im Jahr.

Die GKV partizipiert im Gegensatz zur PKV mit jeder Besoldungserhöhung, jedenfalls bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Ich gebe aber gerne zu, dass ich mich wahrscheinlich auch für die pauschale Beihilfe entschieden hätte,  wenn ich die Option gehabt hätte.

LizzyB:
Ich denke, was man mit auf dem Zettel haben sollte, ist die Höhe der Leistungen, die weder von PKV noch GKV übernommen werden. Gesetzlich Versicherte haben nach § 12 SGB V Abs. I nur Anspruch auf eine "ausreichende" Versorgung. Sprich Schulnote 4.
Für alles darüber hinaus zahlt man selbst und es ist noch die ein oder andere Zusatzversicherung einzurechnen.

totoughtotame:

--- Zitat von: clarion am 07.02.2022 20:46 ---Hallo,

Die Beitragsbemessungsgrenze ist über die Jahre auch gestiegen. Als ich mich seinerzeit dem Thema beschäftigt habe waren das auch round about 2 % im Jahr.

Die GKV partizipiert im Gegensatz zur PKV mit jeder Besoldungserhöhung, jedenfalls bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist.

Ich gebe aber gerne zu, dass ich mich wahrscheinlich auch für die pauschale Beihilfe entschieden hätte,  wenn ich die Option gehabt hätte.

--- End quote ---

Mal angenommen, die Beitragsbemessungsgrenze steigt so rasant, wie sie es die letzten Jahre getan hat und nehmen wir weiter an, dass es jedes Jahr 2 % Besoldungserhöhung gäbe, dann ist es tatsächlich so, dass die Beiträge in PKV und GKV ungefähr gleichviel steigen, wenn man mit einer dreiprozentigen Steigerung in der PKV rechnet. Die Folgefrage, die sich daraus ergibt, ist ob diese hypothetischen Annahmen überhaupt richtig sind Steigerungen im instabilen System der PKV nicht vielleicht vielmehr sein können, weil diese bekanntlich eine steuerlich quer subventioniert werden können...

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