Beispiel Antrag auf Höhergruppierung

Begonnen von Marc, 02.01.2022 16:27

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XTinaG

Zitat von: mumble am 05.01.2022 08:23
Zitat von: XTinaG am 02.01.2022 18:34
Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abhängig. Einseitige Willenserklärungen dazu gleich welcher Partei sind also schlicht Unsinn.
Deine Aussage ist falsch. Können tut er schon aber ob was dabei rauskommt ist die andere Sache. Oder willst du behaupten Marc kann nicht schreiben?
Warum sollte es Unsinn sein wenn ich den Willen habe höher eingruppiert zu werden?
Stell dir vor es gibt Kommunen da werden Höhergruppierungsanträge vom AG gefordert, dann wird vom AG eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen gefordert und bewertet und meist kommt dann auch eine höhere Eingruppierung raus.
Auch wenn Anträge nicht berücksichtigt werden müssen kann man es versuchen. Kostet nur ein Blatt Papier.
Das die Rechtslage keine Höhergruppierungsanträge kennt ist auch klar, aber viele AG nehmen Anträge an.

Da die Eingruppierung dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen ist, kann sich auch eine Willenserklärung nicht darauf richten. Meine Antwort ist also völlig korrekt. Mist, den Arbeitgeber machen, bleibt Mist und und belegt gar nichts. Tariufbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht vom Arbeitgeber eingruppiert. Es ist also egal, ob der Arbeitgeber etwas fordert. Die Eingruppierung berührt es nicht.

Isie

Ob es ein tariflich vorgesehener Antrag ist oder nur die Geltendmachung des Entgelts aus einer höheren Entgeltgruppe, ist für den tariflichen Laien sowieso ein Buch mit sieben Siegeln. Für viele Personalstellen leider auch.
Wenn es nicht um eine Änderung der Entgeltordnung und eine tariflich vorgesehene Antragsmöglichkeit geht, sondern um eine Diskrepanz zwischen der vom Arbeitnehmer angenommenen und der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, weist man den Arbeitgeber darauf hin und macht den entsprechenden Entgeltanspruch schriftlich geltend. Wenn das klappt, ist alles gut. Wenn nicht, klagt man oder lässt es bleiben.

WasDennNun

Denn nur das Arbeitsgericht kann feststellen wie man eingruppiert ist,
das Entgelt, was bezahlt wird, ist zunächst nur reine Verhandlungssache.

nur das 99% der TBler glauben sie könnte nicht fordern, was sie für ein Entgelt bekommen.
und 99% der Personaler nicht wissen, wie sie solche Forderungen erfüllen könnten (tarifkonform).

FGL

Wie Spid früher anekdotisch dargelegt hat, können auch Arbeitsgerichte das mitunter nicht feststellen. Allerdings ist die Laienmeinung eines überforderten Arbeitsrichters dann diejenige, die von unsere Rechtsordnung im Falle der Rechtskraft als verbindlich angesehen wird.

Marc

@WasDennNun ich hab eine stellenbeschreibung  / Tätigkeitsbeschreibung.
Wo genau steht denn wo genau man eingruppiert wird bzw. welche EG seiner Tätigkeit entspricht?
Es geht mir einfach darum das meine Arbeiten die ich ausführe nicht mehr meiner alten Stellenbeschreibung entspricht.
Das ich jetzt nicht einfach zu meiner Personalstelle gehen kann und sagen kann ich hätte gern einen neue eingruppierung sollte klar sein.
Ich dachte an einen kurzen Zweizeiler wie z.b mit bitte einer Überprüfung meine Tätigkeit anhand der neuen Tätigkeitsbeschreibung und Anpassung der EG....
Ich will es hier nicht unnötig kompliziert machen oder gar mit Anwalt oder sonstigen vorgehen

XTinaG

Aus der Entgeltordnung ergibt sich anhand der auszuübenden Tätigkeit die Eingruppierung. Und das unmittelbar. Für den Laien, und dazu zähle ich auch mal die Masse der im kommunalen Bereich bei Pers oder Org beschäftigten hinzu, ist das aber nur schwer zu erkennen.

Grundsätzlich stellt eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit eine arbeitnehmerische Pflichtverletzung dar, die auch arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.

WasDennNun

Zitat von: Marc am 06.01.2022 15:04
@WasDennNun ich hab eine stellenbeschreibung  / Tätigkeitsbeschreibung.
Wo genau steht denn wo genau man eingruppiert wird bzw. welche EG seiner Tätigkeit entspricht?
Es geht mir einfach darum das meine Arbeiten die ich ausführe nicht mehr meiner alten Stellenbeschreibung entspricht.
Das ich jetzt nicht einfach zu meiner Personalstelle gehen kann und sagen kann ich hätte gern einen neue eingruppierung sollte klar sein.
Ich dachte an einen kurzen Zweizeiler wie z.b mit bitte einer Überprüfung meine Tätigkeit anhand der neuen Tätigkeitsbeschreibung und Anpassung der EG....
Ich will es hier nicht unnötig kompliziert machen oder gar mit Anwalt oder sonstigen vorgehen
Fordere deine Personalstelle und Vorgesetzten auf, dass sie dir deine auszuübenden Tätigkeiten schriftlich mitteilen sollen, da dein Vorgesetzter dir inzwischen Dinge aufgetragen hat, die sich nicht mehr mit der Stellenbeschreibung decken.
Du kannst auch reinschreiben, dass sie doch bitte überprüfen sollen, ob sich diese Änderungen bzgl. deiner Eingruppierung auswirkt, da du diese Tätigkeiten nicht ausüben wirst, wenn es zu einer niedrigeren EG führt.