Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abhängig. Einseitige Willenserklärungen dazu gleich welcher Partei sind also schlicht Unsinn.
Deine Aussage ist falsch. Können tut er schon aber ob was dabei rauskommt ist die andere Sache. Oder willst du behaupten Marc kann nicht schreiben?
Warum sollte es Unsinn sein wenn ich den Willen habe höher eingruppiert zu werden?
Stell dir vor es gibt Kommunen da werden Höhergruppierungsanträge vom AG gefordert, dann wird vom AG eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen gefordert und bewertet und meist kommt dann auch eine höhere Eingruppierung raus.
Auch wenn Anträge nicht berücksichtigt werden müssen kann man es versuchen. Kostet nur ein Blatt Papier.
Das die Rechtslage keine Höhergruppierungsanträge kennt ist auch klar, aber viele AG nehmen Anträge an.