Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Beispiel Antrag auf Höhergruppierung

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XTinaG:
Aus der Entgeltordnung ergibt sich anhand der auszuübenden Tätigkeit die Eingruppierung. Und das unmittelbar. Für den Laien, und dazu zähle ich auch mal die Masse der im kommunalen Bereich bei Pers oder Org beschäftigten hinzu, ist das aber nur schwer zu erkennen.

Grundsätzlich stellt eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit eine arbeitnehmerische Pflichtverletzung dar, die auch arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.

WasDennNun:

--- Zitat von: Marc am 06.01.2022 15:04 ---@WasDennNun ich hab eine stellenbeschreibung  / Tätigkeitsbeschreibung.
Wo genau steht denn wo genau man eingruppiert wird bzw. welche EG seiner Tätigkeit entspricht?
Es geht mir einfach darum das meine Arbeiten die ich ausführe nicht mehr meiner alten Stellenbeschreibung entspricht.
Das ich jetzt nicht einfach zu meiner Personalstelle gehen kann und sagen kann ich hätte gern einen neue eingruppierung sollte klar sein.
Ich dachte an einen kurzen Zweizeiler wie z.b mit bitte einer Überprüfung meine Tätigkeit anhand der neuen Tätigkeitsbeschreibung und Anpassung der EG….
Ich will es hier nicht unnötig kompliziert machen oder gar mit Anwalt oder sonstigen vorgehen

--- End quote ---
Fordere deine Personalstelle und Vorgesetzten auf, dass sie dir deine auszuübenden Tätigkeiten schriftlich mitteilen sollen, da dein Vorgesetzter dir inzwischen Dinge aufgetragen hat, die sich nicht mehr mit der Stellenbeschreibung decken.
Du kannst auch reinschreiben, dass sie doch bitte überprüfen sollen, ob sich diese Änderungen bzgl. deiner Eingruppierung auswirkt, da du diese Tätigkeiten nicht ausüben wirst, wenn es zu einer niedrigeren EG führt.

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