Ob es ein tariflich vorgesehener Antrag ist oder nur die Geltendmachung des Entgelts aus einer höheren Entgeltgruppe, ist für den tariflichen Laien sowieso ein Buch mit sieben Siegeln. Für viele Personalstellen leider auch.
Wenn es nicht um eine Änderung der Entgeltordnung und eine tariflich vorgesehene Antragsmöglichkeit geht, sondern um eine Diskrepanz zwischen der vom Arbeitnehmer angenommenen und der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, weist man den Arbeitgeber darauf hin und macht den entsprechenden Entgeltanspruch schriftlich geltend. Wenn das klappt, ist alles gut. Wenn nicht, klagt man oder lässt es bleiben.