Autor Thema: Zeitzuschläge bei Wochenend- und Feiertagsarbeit gem. § 8 TV-L  (Read 1749 times)

Ukkat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Hallo zusammen,

im Rahmen meiner Tätigkeit gehören Wochenend- bzw. Feiertagsdiensten zum seltenen Fall, aber sie kommen ca. 1-2x jährlich vor. In Bayern ist z. B. der 06.01. ein gesetzlicher Feiertag.
Wenn ich da beispielhaft 1 Stunde arbeiten muss, versteh ich § 8 Abs. 1d TV-L so, dass ich dann auf meinem Arbeitszeitkonto 1 h + 0.35 * 1 h = 1,35 h als Gutschrift erhalte. Ist dies korrekt?

Bei einer Arbeit am Sonntag erhalte ich dann für 1 h Arbeit 1,25 h als Gutschrift.

Aber wie verhält sich das am Samstag in der Zeit vor 13 Uhr? Greift hier Abs. 1a als "Überstunden"?

Vielen Dank im Voraus!

XTinaG

  • Gast
Sofern ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L eingerichtet ist, ist das korrekt, sofern Du es verlangst. Ansonsten nicht.

Wenn es sich um Überstunden handelt, ja, sonst nicht.

Ukkat

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Ja das habe ich schon mitbekommen, dass man das aktiv einfordern muss. Automatisch bekommt man nichts.

Danke für die Info!

XTinaG

  • Gast
Nein, es geht vielmehr darum, daß eine Buchung auf dem Arbeitszeitkonto nur dann statthaft ist, wenn der Beschäftigte es verlangt. Ansonsten ist finanziell auszugleichen.