Autor Thema: Eingruppierung IT  (Read 12352 times)

XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #30 am: 27.01.2022 14:16 »
Der TVÖD ist im kommunalen Bereich hinsichtlich der Eingruppierung in der IT regelungsgleich zum TV-L.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #31 am: 27.01.2022 14:38 »

Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?
Einfach auf die EGO Verweisen.

superbraz

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #32 am: 28.01.2022 06:43 »
...wir sind hier allerdings im TVöD und nicht im TV-L...

Zitat der Seite:

In der Tarifrunde 2019 wurde eine von den Beschäftigten schon lang ersehnte Neuregelung der Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik vereinbart. Diese tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und entspricht den Eingruppierungsregelungen, die im Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anwendung finden.

deshalb hatte ich darauf verwiesen :)

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #33 am: 28.01.2022 08:12 »
Mein Amtsleiter sagte mir aber, dass ich laut Entgeldordnung nicht nach der 10 bezahlt werden kann, da ich nicht studiert habe.
Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?
Dein Amtsleiter ist ja halt einer von vor vorgestern und schlecht informiert.
Das einfachste ist: Aufgaben übertragen lassen, schriftlich natürlich. Abwarten, was sie dir dann auszahlen.
Korrektes Entgelt schriftlich einfordern.
Nachhilfe in Tarifrecht denen geben und dann halt eine Eingruppierungsfeststellungsklage vorbereiten.
Wobei idR es nicht notwendig ist, weil die naiven Kalkriesel Deppen es dann meistens doch kapieren.


In Ergänzung dazu: Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
(Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a
geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)

ITheini

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #34 am: 01.02.2022 11:43 »
Es sei darauf hingewiesen, dass seit 2017 wirklich "eine Menge geht", aber auch immer nur wenn die Personen auch "wollen".

Weiterhin:
- die Eingruppierungen streuen wirklich immens. Auch externe Dienstleister, die Eingruppierungen vornehmen unterscheiden sich da sehr.
- So sehr ich den Wunsch einer guten Bezahlung verstehe: normalerweise sieht man die eigene Eingruppierung naturgemäß immer kritischer als andere. Man denkt immer schnell, dass man "völlig unterbezahlt" oder "ungerecht eingruppiert ist".
- Als gerade Ausgelernter sollte man ggf. etwas "Demut" zeigen. Forderungen sollten auch realistisch sein. Gleich "die 11 zu fordern" mag reizen, aber meist spielt auch eine gewisse Praxiserfahrung eine große Rolle bei der Aufgabenbewältigung.
- Für Außenstehende mag es vielfach seltsam erscheinen, warum Stellen unterschiedlich bewertet sind. Es gibt aber nicht "den IT'ler" in Teams. Die übertragenen Aufgaben sind meist doch weitaus verschiedener und genau daraus resultieren die Entgeltgruppen. Wie hier angemerkt wurde: man muss die übertragenen Aufgaben ja am Ende gar nicht wahrnehmen. Problematisch wird es nur für diejenigen, die es tun und nicht entsprechend bezahlt werden...


XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #35 am: 01.02.2022 11:48 »
Weder der Arbeitgeber noch externe Dienstleister nehmen Eingruppierungen vor. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht eingruppiert. Und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Dabei ist völlig egal, ob der entsprechende Beschäftigte das überhaupt kann. Auch der Umstand, etwas nicht zu dürfen, bspw. weil man als Apotheker beschäftigt ist, aber kein Apotheker ist, berührt die Eingruppierung nicht.

superbraz

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #36 am: 01.02.2022 14:33 »
Fakt ist eben auch, dass die Entgeltordnung Spielraum lässt...von E11-E13 ist alles reine Interpretation.

...mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt...
... Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus...
...zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der...

wenn man also allein für die IT zuständig ist, müsste man ja alle Merkmale erfüllen.
Drüber ist keiner, der etwas entscheidet.


XTinaG

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #37 am: 01.02.2022 14:42 »
Daran ist nichts Interpretation. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese bedürfen zwar der Auslegung, sie haben diese aber in der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BAG hinreichend erfahren. Es bedarf also keiner Interpretation, sondern lediglich der Kenntnis und Anwendung der Auslegung des BAG. Dies führt stets zu einem eindeutigen Ergebnis.

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung IT
« Antwort #38 am: 01.02.2022 15:17 »
Fakt ist eben auch, dass die Entgeltordnung Spielraum lässt...von E11-E13 ist alles reine Interpretation.

...mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt...
... Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus...
...zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der...

wenn man also allein für die IT zuständig ist, müsste man ja alle Merkmale erfüllen.
Drüber ist keiner, der etwas entscheidet.
Natürlich ist alles eine Interpretation die zu einer Rechtsmeinung  bzgl. der Eingruppierung führt.
Faktisch kann nur ein Richter die korrekte Eingruppierung feststellen und bis dahin interpretieren halt unterschiedlich gut ausgebildete Menschen diese Begriffe.

Insbesondere in "Mangelberufen" wie IT kann einem aber eben dieses helfen ein Entgelt zu erhalten, welches man haben möchte, weil der AG halt seine Interpretation in die richtige Richtung interpretiert. 8)