Mein Amtsleiter sagte mir aber, dass ich laut Entgeldordnung nicht nach der 10 bezahlt werden kann, da ich nicht studiert habe.
Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?
Dein Amtsleiter ist ja halt einer von vor vorgestern und schlecht informiert.
Das einfachste ist: Aufgaben übertragen lassen, schriftlich natürlich. Abwarten, was sie dir dann auszahlen.
Korrektes Entgelt schriftlich einfordern.
Nachhilfe in Tarifrecht denen geben und dann halt eine Eingruppierungsfeststellungsklage vorbereiten.
Wobei idR es nicht notwendig ist, weil die naiven Kalkriesel Deppen es dann meistens doch kapieren.
In Ergänzung dazu: Entge
ltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
(Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a
geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)