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Anforderungsprofil Stellenausschreibung
Bernd1973:
Eine für mich interessante Stellenausschreibung für die Leitung einer Personalabteilung (A15) gibt im Anforderungsprofil u.a. eine "mehrjährige Erfahrung in der Leitung und Personalführung" vor.
Was bedeutet bei einer solchen Ausschreibung "mehrjährige"? Reichen zwei-drei Jahre aus oder gibt es Kommentierungen oder gar Urteile, die bei "mehrjährige" längere Zeiten vorgeben? Die Anforderung muss ja messbar sein und es darf seitens der einstellenden Behörde m. E. kein Ermessen geben, ob jemand zum Verfahren zugelassen wird oder nicht.
veeam:
--- Zitat ---Mehrjährige / langjährige
Oft finden sich in Stellenausschreibungen konkrete Angaben zur Dauer der erwarteten Berufserfahrung (zum Beispiel „mindestens zwei Jahre“). Fehlen indessen konkrete Angaben und in der Anzeige ist lediglich von „mehrjähriger“ Berufserfahrung die Rede, so werden in etwa drei bis fünf Jahre praktische Erfahrung in dem angestrebten Berufsfeld erwartet. Diese Voraussetzung geht oft mit Stellen einher, die eine Personalverantwortung und/oder Budgetverantwortung beinhalten. Die Formulierung „langjährige“ Berufserfahrung meint in der Regel ebenfalls Praxiserfahrung von mindestens drei Jahren. In Ausnahmefällen können Unternehmen hier jedoch auch längere Zeiträume von mindestens fünf, sieben oder sogar zehn Jahren voraussetzen. Eine weitere Formulierung, die in dieselbe Richtung geht, ist „umfassende“ Berufserfahrung.
--- End quote ---
Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/berufserfahrung
Ist sicher nicht rechtsverbindlich, aber für die grobe Richtung als durchaus legitim zu betrachten
Bernd1973:
Vielen Dank!
Mir geht es allerdings genau um die rechtssichere Information. Von daher freue ich mich über weitere Rückmeldungen.
One:
@Bernd1973
Anfängerfehler deiner Personalverwaltung. Um solche Unklarheiten auszuschließen sind eigentlich Formulierungen üblich wie: "mindestens x Jahre Verwendungserfahrung in der Leitung und Personalführung". So steht jetzt ggf. ein nicht eindeutig definiertes Anforderungskriterium im Raum, was wiederum evtl. angreifbar ist.
Vorschlag zu Vorgehen:
1. Schau in das PEK deiner Behörde/Dienststelle, ob dort ggf. definiert ist, was mehrjährig bedeutet. Üblich ist, dass zumindest bei Leitungsfunktionen regelmäßig in dem jeweiligen PEK definiert ist, welche Voraussetzungen potenzielle Bewerber mitbringen müssen. Ggf. ist dort auch das Kriterium der mehrjährigen Erfahrung definiert.
2. Rufe bei der Personalstelle an und frage, was dort unter "mehrjährig" verstanden wird.
3. Bewirb dich einfach und definiere "mehrjährige Erfahrung" dem Wortlaut nach als das was es ist, eine Erfahrung in einem Aufgabenbereich von mehreren, also mindestens zwei, Jahren.
Eine rechtssichere Legaldefinition für "mehrjährig" gibt es nicht.
XTinaG:
"Mehrjährig" ist doch durch BAG ausgeurteilt: BAG 23.01.1980 - 4 AZR 105/78, mindestens zwei Jahre. "Langjährig" ebenso durch BAG 09.111973 – 4 AZR 27/73, mindestens drei Jahre.
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