Hallo liebe Community,
ich bin seit 12/21 bis 4/22 im individuellen Beschäftigungsverbot nach MuschG mit anschließendem Mutterschutz.
Durch das Beschäftigungsverbot ist es mir nicht möglich, eine Zielvereinbarung abzuschließen. Steht mir dennoch das Leistungsentgelt zu, da ja keine Schlechterstellung erfolgen darf? Bzw. im Sinne der Gleichstellung, da einen Kollegen diese Situation ja nicht ereilen könnte?
Dass ich keine reale Arbeitsleistung erbringen kann ist mir klar.
In der Privatwirtschaft wird das in meinem Bekanntenkreis so gehandhabt, in der vorliegenden Dienstvereinbarung wird Mutterschutz o.ä. nicht erwähnt.
Vielen Dank.