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Home Office und Arbeitsplatzausstattung
ProfTii:
--- Zitat von: Britta2 am 09.01.2022 12:22 ---Privat gekaufte und für HO genutzte Technik kann man steuerlich absetzen ...
Bei uns gibts auch nur ca 20 verteilte Geräte bei ca 400 Mitarbeitern.
Ich frage mich eher - wie soll der AG nachweisen, wenn man im HO druckt - vermutlich zielt das Verbot auf was anderes - nämlich, dass man "heimlich" für sich selbst Kopien zieht. Das kann er ja nicht nachverfolgen.
Datenschutzprobleme auch bei funkgesteuerten Druckaufträgen ...
--- End quote ---
Welchen Sinn sollte es haben, wenn der AG dagegen vorgeht, dass ich private Dokumente auf meine privaten Drucker "heimlich" drucke?
Im Übrigen ist es so, wie meine Vorredner bereits festgestellt haben. HomeOffice und die dafür geltenden Rahmenbedingungen legt der AG fest. Wenn er regelt, dass nur dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden dürfen und er nur ein gewisses Kontingent zur Verfügung stellt, dann liegt das in seinem Ermessen und hat seine Richtigkeit.
Über die Sinnhaftigkeit lässt sich allerdings wie bei allem streiten.
Britta2:
--- Zitat von: ProfTii am 10.01.2022 11:40 ---
Im Übrigen ist es so, wie meine Vorredner bereits festgestellt haben. HomeOffice und die dafür geltenden Rahmenbedingungen legt der AG fest. Wenn er regelt, dass nur dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden dürfen ....
--- End quote ---
Das ist aber etwas völlig anderes. Oder ich hatte die Anfangsfrage falsch verstanden.
WIR dürfen zwar Homeoffice machen, müssen aber die private Technik dazu nutzen.
Mir ging aber noch eine andere Hinderungsmöglichkeit durch den Kopf - falls versehentlich Druckaufträge netzintern zum falschen Drucker gehen täten. Bei uns kann man auch eingeloggt Aufträge zu internen Druckern schicken. Die liegen dann dort und liegen, liegen .... macht keinen Sinnn wenn Homeoffice.
Britta2:
Zufallsfund bei der Suche nach ganz was anderem ...
Seite 18 oben erster Satz! KEIN DRUCKER
https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Flyer/Telearbeit.pdf?__blob=publicationFile
ProfTii:
--- Zitat von: Britta2 am 11.01.2022 11:15 ---
--- Zitat von: ProfTii am 10.01.2022 11:40 ---
Im Übrigen ist es so, wie meine Vorredner bereits festgestellt haben. HomeOffice und die dafür geltenden Rahmenbedingungen legt der AG fest. Wenn er regelt, dass nur dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte verwendet werden dürfen ....
--- End quote ---
Das ist aber etwas völlig anderes. Oder ich hatte die Anfangsfrage falsch verstanden.
WIR dürfen zwar Homeoffice machen, müssen aber die private Technik dazu nutzen.
Mir ging aber noch eine andere Hinderungsmöglichkeit durch den Kopf - falls versehentlich Druckaufträge netzintern zum falschen Drucker gehen täten. Bei uns kann man auch eingeloggt Aufträge zu internen Druckern schicken. Die liegen dann dort und liegen, liegen .... macht keinen Sinnn wenn Homeoffice.
--- End quote ---
Naja die Anfangsfrage war, ob sich der AG strafbar macht, wenn er kein HO ermöglicht, weil keine Notebooks zur Verfügung stehen. Und die Antwort ist so einfach wie bereits ausgeführt: Nein.
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