Autor Thema: Positiver Schnelltest + negativer PCR-Test = AU ja oder nein?  (Read 4687 times)

Maike

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Hallo,

wie ist das, wenn man morgens zu Hause vor der Arbeit einen Schnelltest macht, der positiv ist, man dann im Laufe des Tages einen PCR-Test beim Arzt macht, der sich dann wiederum Stunden später als negativ herausstellt, ist man nun für diesen Tag arbeitsunfähig gewesen(, wenn man kein Homeoffice hat)? Ist der Arzt dann verpflichtet, einen krank zu melden?

Wie ist das Ganze, wenn o. g. am Mo ist und am Di the same procedure? Man testet sich also am Di morgens vor der Arbeit wieder zu Hause, positiv, PCR, negativ?

Besten Dank.

HG

XTinaG

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Es gibt keinerlei Zusammenhang zwischen einem positiven Corona-Test und einer Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähig ist, wer arbeitsunfähig ist. Darüber trifft ein Corona-Test keine Aussage. Wer einen positiven Corona-Test hat, ist ggfs. zu Folgemaßnahmen verpflichtet. Mit einer Arbeitsunfähigkeit hat das nichts zu tun.

Maike

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Was ist denn, wenn ein Schnelltest positiv ist und der PCR Stunden später negativ mit dem Arbeitstag, an dem man wegen eines positiven Schnelltests nicht arbeiten konnte?

XTinaG

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Warum sollte man wegen eines positiven Selbsttests nicht arbeiten können?

carriegross

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Was sagt denn das Hygienemonzept ... des AGs? "Es wird gearbeitet, auch wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ist!"?

Wenn der Schnelltest positiv ist und der PCR-Test negativ, wird der Hausarzt, auch wenn er bei keinen Symptomen keine AU ausstellen darf, eine AU ausstellen. Ist der PCR-Test positiv, erhält man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt (über die Quarantäne) für den AG = AU.

XTinaG

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Der Arzt beteiligt sich also an Arbeitszeitbetrug und macht sich strafbar?

maiklewa

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Wow, hier gibts neue Beiträge insgesamt. Normalerweise wird hier doch nur während der Arbeitstage vom Dienst-PC/-Laptop und evtl. noch übers Dienst-WLAN. ;-)

XTinaG oder andere werden Mareike hoffentlich noch schreiben, wie das mit den Tests und AU abläuft!? ;-)

Beamter

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Was sagt denn das Hygienemonzept ... des AGs? "Es wird gearbeitet, auch wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ist!"?

Wenn der Schnelltest positiv ist und der PCR-Test negativ, wird der Hausarzt, auch wenn er bei keinen Symptomen keine AU ausstellen darf, eine AU ausstellen. Ist der PCR-Test positiv, erhält man eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt (über die Quarantäne) für den AG = AU.


Das ist nicht korrekt. Eine Quarantäne ist nicht gleich einer Arbeitsunfähigkeit. Und das schreiben Sie, obwohl Tina das bereits korrekt angeführt hat. Diese beiden Themen haben nichts miteinander zu tun.

Ganz simpel. Deinen Arbeitgeber interessiert dein Privatleben nicht.

Max

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Der private Schnelltest begründet natürlich keine AU. Ein Arzt stellt zurecht eine solche nicht aus.  Das Gesundheitsamt interessiert das erstmal auch nicht, bis ein positiver bescheinigter Test vorliegt.

Im Fall des TE kommt es also aus meiner Sicht auf den Arbeitgeber an. Bei uns würdest du bezahlt freigestellt. Andere könnten das zu deinen Lasten Regeln.

Johann

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Bei uns werden von der Dienststelle Schnelltests gestellt, die bei nicht 2G-Leuten vor Arbeitsantritt genutzt werden müssen, um den Krankheitsstatus darzulegen. Fällt dieser vor Ort (oder nach Absprache auch zuhause bereits) positiv aus, so wird vom Arbeitgeber mindestens erwartet, dass du nicht ins Büro fährst. Demnach wäre es eine krude Art von Annahmeverzug seitens des Arbeitgebers, wenn du trotz positivem Schnelltest arbeiten wollen würdest, er es aber nicht möchte, bis kein negativer PCR-Test vorliegt.

Mein Arbeitgeber ist in Sachen Corona zum Glück weniger darauf fokussiert, unbedingt alle (noch) nicht bis zum Ende geregelten Dinge einzuhalten, sondern die Mitarbeiter vor allem vor einer möglichen Infektion im Rahmen seiner Möglichkeiten zu schützen. Und dazu gehört hier eben sogar ein positiver privater Schnelltest, der im Nachhinein zu einem negativen PCR-Test führt.

Wichtig wäre bei nicht ins letzte Detail geregelten Dingen immer die Dokumentation. Würde da auch morgens dann auf dem normalen Dienstweg für Krankheitsmeldungen, der bei uns mit einem Anruf beim direkten Vorgesetzten beginnt, eine Meldung machen, dass man einen positiven Schnelltest hatte und nun zum Arzt für einen PCR-Test geht.

Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns kann man sowieso bis zu drei Arbeitstage am Stück krank gemeldet sein, ohne eine AU zu benötigen. Nur wenn man das zu oft macht, wird man angewiesen, ab dem ersten Tag eine AU zu besorgen.

WasDennNun

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Ich weiß nicht, wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns kann man sowieso bis zu drei Arbeitstage am Stück krank gemeldet sein, ohne eine AU zu benötigen. Nur wenn man das zu oft macht, wird man angewiesen, ab dem ersten Tag eine AU zu besorgen.
Was ja formal auch Betrug wäre, sich AU zu melden nur weil man zwei Striche sieht.
Entscheidend ist die Regelung des AGs.

Wenn der sagt, dass man nach positiven Selbsttest zu Hause bleiben soll, bis zu Klärung, dann gut.
Wenn nicht, dann geht man arbeiten oder nimmt frei.

Ytsejam

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Ich verstehe das Problem irgendwie nicht, es wird doch in eurem Bundesland eine Quarantäneverordnung geben, wo klar geregelt ist, dass man bei positivem Schnelltest verpflichtet ist, einen PCR-Test zu machen, und bis zum Ergebnis ist man automatisch in Quarantäne. Eine entsprechende Bescheinigung wird der Arzt wohl ausstellen, wenn notwendig. Eine AU wäre bei Symptomlosigkeit quasi Betrug.

Beispiel Quarantäneverordnung NRW: "Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest
oder Coronaselbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. "

XTinaG

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Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.

WasDennNun

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Ich verstehe das Problem irgendwie nicht, es wird doch in eurem Bundesland eine Quarantäneverordnung geben, wo klar geregelt ist, dass man bei positivem Schnelltest verpflichtet ist, einen PCR-Test zu machen, und bis zum Ergebnis ist man automatisch in Quarantäne. Eine entsprechende Bescheinigung wird der Arzt wohl ausstellen, wenn notwendig. Eine AU wäre bei Symptomlosigkeit quasi Betrug.

Beispiel Quarantäneverordnung NRW: "Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Coronaschnelltest
oder Coronaselbsttest einem PCR-Test unterzogen haben, sind verpflichtet, sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne zu begeben. "
EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.

Ytsejam

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Und in anderen Ländern ist das eben nicht der Fall. In Baden-Württemberg bspw. begründet ein positiver Selbsttest keine Pflicht zur Isolation.

EDIT:
In NI gilt dies für den alleine am Küchentisch gemachten Selbsttest nicht.

Nicht der Schnelltest begründet die Quarantäne, aber der zwangsweise dann folgende PCR-Test. Und das wird doch bei euch auch sein, oder etwa nicht?  :o