besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“
Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten liegen vor, wenn die dem/der Beschäftigten übertragene Verantwortung beträchtlich gewichtiger ist als die Verantwortung, die im Allgemeinen (gemessen an der in der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 oder 2 bereits enthaltenen so genannten „Normalverantwortung“) einem/r Beschäftigten obliegt.
Diese herausgehobene/gesteigerte Verantwortung kann sich z. B. aus der Ausübung von Aufsichtsfunktionen, den Auswirkungen im Behördenapparat, den Auswirkungen auf ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn oder den Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse Dritter und damit der Allgemeinheit ergeben.
Quelle: Die unbestimmten Rechtsbegriffe - Definitionskatalog, herausgegeben vom Bundesverwaltungsamt