Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
sapere aude:
Das 1. wäre ein Skandal!
Das 2. folgt daraus, dass das Kindergeld auf die Grundsicherung des Kindes angerechnet wird. Das Kindergeld ist insoweit ein Nullsummenspiel
Schmitti:
--- Zitat von: Schmitti am 14.01.2022 08:36 ---Mal sehen, ob das reibungslos funktioniert.
--- End quote ---
Ich habe jetzt auch den Ministerratsbeschluss gelesen, darin ist explizit eine Vorgriffsregelung enthalten, damit die Sonderzahlung steuerfrei bleiben kann, auch wenn das Anpassungsgesetz bis dahin noch nicht in Kraft getreten sein sollte.
Schmitti:
--- Zitat von: Schmitti am 13.01.2022 08:29 ---Hier ist der Entwurf:
--- End quote ---
...jetzt in der Landtagsdoku: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/2300-18.pdf
NWB:
Ich finde es faszinierend, mit welcher Selbstverständlichkeit unterstellt wird, dass der Ehegatte, der sich um die Erziehung der Kinder kümmert, mit dem Maximalbetrag eines Minijobs zum Familieneinkommen beiträgt, um den rechnerisch passenden Abstand zum Grundsicherungsniveau herzustellen.
Was nicht passt, wird passend gemacht. Ob das jetzt der Realität entspricht oder nicht, ist vollkommen zweitrangig.
Christian1903:
Für mich ebenfalls nicht verständlich, dass man Steuerklasse III annimmt. Wenn der andere Ehegatte nicht berufstätig ist, kommt es da doch in jedem Fall zu Steuerrückforderungen, oder?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version