Ich hätte mal eine Frage zu folgendem Artikel im neuen Gesetz/Entwurf:
2) Die am 1. Januar 2022 der jeweiligen Stufe 1 der Besol -
dungsgruppen A 4 bis A 7 zugeordneten Beamtinnen und
Beamte werden an diesem Tag unter Berücksichtigung der
Überleitung nach Absatz 1 der jeweiligen Stufe 2 der Besol -
dungsgruppen A 5 bis A 7 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung
beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverle-
gung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2
Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.
und zwar wurde ich genau zum 01.01.22 im mD verbeamtet inkl. Anerkennung von Zeiten, sodass ich direkt mit A6 Stufe 4 starten konnte.
Die Zeiten wurden natürlich 2021 errechnet als es noch die Stufe 1 gab.
Sehe ich das Richtig, dass mit dem Wegfall der Stufe 1 ab 01.01.2022 meine Zeiten dann im Grunde genommen ab Stufe 2 angerechnet werden müssten, oder habe ich einfach Pech und 2 der angerechneten Jahre fallen damit weg?