Autor Thema: [RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz  (Read 10013 times)

Kalliope73

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #30 am: 08.03.2022 22:07 »
Kann ich auch bestätigen, Landesbehörde RP, Corona-Bonus wurde mit der März-Besoldung ausgezahlt.

RasKob

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #31 am: 28.04.2022 11:18 »
Der Gesetzesentwurf wurde anscheinend beschlossen:

https://www.juris.de/jportal/docs/anlage_rfd/ad/rp/pdf/VerkBl/GVBl/rp_gvbl_2022S105B134g_H10.pdf?t=sBdie66XNvoPqEtmUXYF54usBJfE2JdlVAXzq643q2U=

Wann ist denn mit der Nachzahlung und Umsetzung des höheren Zuschlags für das dritte Kind zu rechnen?

BB8

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #32 am: 29.04.2022 08:04 »
Der Gesetzesentwurf wurde anscheinend beschlossen:

https://www.juris.de/jportal/docs/anlage_rfd/ad/rp/pdf/VerkBl/GVBl/rp_gvbl_2022S105B134g_H10.pdf?t=sBdie66XNvoPqEtmUXYF54usBJfE2JdlVAXzq643q2U=

Wann ist denn mit der Nachzahlung und Umsetzung des höheren Zuschlags für das dritte Kind zu rechnen?

Wahrscheinlich müssen es die Besoldungsstellung auch erst noch umsetzen. Aktuell ist z.B. auf der Seite des LfF noch nichts von den aktuellen Tabellen im Gesetz zu finden.

MYKe

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Antw:[RP] Besoldungsrunde 2021-2023 Rheinland-Pfalz
« Antwort #33 am: 19.05.2022 06:43 »
Ich hätte mal eine Frage zu folgendem Artikel im neuen Gesetz/Entwurf:

Zitat
2) Die am 1. Januar 2022 der jeweiligen Stufe 1 der Besol -
dungsgruppen A 4 bis A 7 zugeordneten Beamtinnen und
Beamte werden an diesem Tag unter Berücksichtigung der
Überleitung nach Absatz 1 der jeweiligen Stufe 2 der Besol -
dungsgruppen A 5 bis A 7 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung
beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverle-
gung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2
Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.


und zwar wurde ich genau zum 01.01.22 im mD verbeamtet inkl. Anerkennung von Zeiten, sodass ich direkt mit A6 Stufe 4 starten konnte.
Die Zeiten wurden natürlich 2021 errechnet als es noch die Stufe 1 gab.
Sehe ich das Richtig, dass mit dem Wegfall der Stufe 1 ab 01.01.2022 meine Zeiten dann im Grunde genommen ab Stufe 2 angerechnet werden müssten, oder habe ich einfach Pech und 2 der angerechneten Jahre fallen damit weg?